Auf dem Lidl-Parkplatz an der Altenaer Straße in Lüdenscheid soll ein 51-Jähriger am 6. April vergangenen Jahres eine Frau als „Polakkin“ und „fette Sau“ beschimpft und sie durch die geöffnete Autoscheibe bespuckt haben. Die Frau hatte Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Dem Mann war eine vorläufige Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 300 Euro angeboten worden. Die hatte er allerdings abgelehnt, woraufhin es zum Strafprozess im Amtsgericht Lüdenscheid kommt.
Der Angeklagte stellte sich von Anfang an als Opfer dar und ist sehr bemüht gewesen, sich möglichst wortgewandt zu artikulieren. Er gibt an, am Tattag zum ersten Mal mit einem Neugeborenen einkaufen gewesen zu sein. Er habe das Kind im Maxi-Cosi im Einkaufswagen gehabt. Auf dem Weg zu seinem Wagen habe er plötzlich ein lautes Motorengeräusch wahrgenommen. Statt ihn mit dem Kind über die Straße des Parkplatzes gehen zu lassen, habe die Frau in dem lauten Auto keine Anstalten gemacht, anzuhalten. Vielmehr sei sie auf der durch ihn zur Hälfte blockierten Spur um ihn herumgefahren, sagt der Angeklagte aus.
Und weiter: „Ich hatte Wasser getrunken. Ich habe „Stop“ gerufen. Dabei ist Wasser auf dem Auto gelandet. Die Frau hat ihr Fahrzeug als Waffe benutzt, um mich und das Kleinkind zu umrunden.“ Sie sei ausgestiegen und zu ihm gekommen. Er habe die Frau nicht rassistisch beleidigt. Bezüglich eines direkten Anspuckens der Frau erklärt er, dass „beim emotionalen Reden, Spuckpartikel“ aus seinem Mund gekommen sein könnten. Absichtlich bespuckt oder wie vorgeworfen beleidigt, habe er die Frau jedenfalls nicht: „Das ist nicht mein Niveau und mein Sprachgebrauch.“
Als Grund für die Ablehnung der Verfahrenseinstellung gibt der Lüdenscheider an, dass er 300 Euro als Bürgergeldempfänger nicht auf einmal zahlen könnte. Der Richter bietet ihm daraufhin eine geringere Summe, nämlich 180 Euro, und eine Ratenzahlung an. Der Angeklagte scheint nicht zu verstehen, dass der Vorsitzende ihm damit sehr entgegenkommt. Denn: Nachdem der 51-Jährige der erneuten Einstellung zugestimmt hat, will der Richter ihn über die Folgen einer Nichtzahlung der Raten belehren. Dabei fällt der Mann ihm respektlos ins Wort. In schnippisch wirkendem Tonfall sagt er: „Ich brauche Ihre Belehrung nicht. Ich bin schuldenfrei, auch wenn ich Bürgergeldempfänger bin.“ Er wisse, wie er mit Zahlungsverpflichtungen umzugehen habe. Der Richter spart sich jedes weitere Wort. Es scheint so, als bereue er sein großzügiges Angebot.