„Wir haben eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Altena. Die Altenaer sind für das Sozial- und wir für das Standesamt verantwortlich“, erklärt Bürgermeisterin Birgit Tupat auf Anfrage. Nun sei es so, dass es in Altena Probleme gebe. Das Jugendamt und das daran angeschlossene Sozialamt – das eben auch für Nachrodt-Wiblingwerder Wohngeldangelegenheiten verantwortlich ist – seien derzeit ohne Führung. Sozialamtschefin Anke Nawenberg ist bereits seit dem Sommer nicht mehr da. Gesamtabteilungsleiterin Agnes Goniwiecha habe inzwischen ebenfalls das Altenaer Rathaus verlassen. Derzeit habe Bürgemeister Uwe Kober selbst die Führungsposition eingenommen. „Also im Bereich Grundsicherung und Asyl läuft eigentlich alles. Probleme gibt es derzeit nur im Wohngeldbereich“, betonte Bürgermeisterin Birgit Tupat.
Schon seit Monaten gibt es in dem Bereich Probleme. Seit der Kündigung der Leiterin konnte die Stelle nicht neu besetzt werden. Zwar habe es eine geeignete Bewerberin gegeben, die habe die Stelle aber nicht angetreten. Eine weitere Mitarbeiterin sei zudem schwanger geworden und habe ein sofortiges Beschäftigungsverbot durch den Arzt erhalten. „Derzeit ist es so, dass Neuanträge nur entgegengenommen werden, aber nicht bearbeitet werden. Laufende Wohngeldangelegenheiten werden gezahlt. Und wenn der Baum brennt, finden wir auch eine Lösung“, sagte Birgit Tupat.
Vorwürfe macht sie ihrem Amtskollegen nicht. „Fachkräfte für die Verwaltung zu finden, ist extrem schwer. Es ist ja nicht so, dass man da einfach jemanden vor den Computer setzt und da drei Tasten drückt. Dafür muss man schon geschult sein“, erklärte die Bürgermeisterin. Die Situation sei eine „schwierige Kiste“. Zudem seien seit Anfang des Jahres deutlich mehr Anträge eingegangen als zuvor. „Seit dem 1. Januar 2024 ist der Anspruchsberechtigtenkreis durch die Wohngeldreform deutlich größer geworden“, erklärt Tupat die Problematik. Ab Januar soll das Problem jedoch gelöst werden können. Neue Mitarbeiter seien gefunden worden.
Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.