Die Gemeinde Schalksmühle weist am Mittwoch, 7. Januar, auf typische Herausforderungen hin, die bei Schnee und Eis immer wieder zu Missverständnissen führen — mit dem Ziel, durch mehr Information das Verständnis zu fördern und die Sicherheit für alle zu erhöhen.

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"Zugeschobene Zufahrten lassen sich nicht vermeiden"

„Der Winterdienst in Schalksmühle funktioniert grundsätzlich zuverlässig und wird regelmäßig, nicht nur in sozialen Netzwerken gelobt“, betont die Gemeindeverwaltung. „Dennoch erreichen uns jedes Jahr bei Wintereinbruch Beschwerden über zugeschobene Grundstückszufahrten nach dem Winterdiensteinsatz.“

Die Gemeinde betont, dass dies kein Versehen, sondern technisch bedingt ist: „Vorrangiges Ziel ist es, die Straßen schnellstmöglich zu räumen, damit der Verkehrsfluss gewährleistet werden kann“, heißt es aus dem Rathaus. Das Räumschild könne aus organisatorischen und platzbedingten Gründen nicht vor jeder Einfahrt gedreht werden. Der praktische Tipp der Verwaltung an die Schalksmühler laute daher: „Erst nach dem Durchfahren des Räumfahrzeugs die eigene Zufahrt freiräumen.“

Bei Fragen und Beschwerden zu diesem Thema steht während der Dienststunden der Verwaltung unter der Telefonnummer 02355/84264 eine Ansprechperson zur Verfügung.

Schnee gehört nicht auf die Fahrbahn

Deutlich macht die Verwaltung auch, dass Schnee von Grundstücken oder Gehwegen nicht auf die Straße geworfen werden darf. Dies sei nicht nur verboten, sondern auch gefährlich: „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss aber stets oberste Priorität haben.“ Der auf die Straße geworfene Schnee stelle einen erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und könne zu gefährlichen Situationen führen, da Fahrzeuge ins Rutschen geraten oder Hindernisse nicht rechtzeitig erkannt werden.

Daher müsse der von Gehwegen geräumte Schnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder — wo dies nicht möglich ist — auf dem Fahrbahnrand so gelagert werden, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Parkende Autos als Hindernis

„Ein drittes Problem, das den Winterdienst erheblich erschwert, sind parkende Fahrzeuge in engen Straßen“, so die Gemeinde. Diese würden nicht nur die Räumfahrzeuge behindern, sondern können auch Rettungsdienste ausbremsen: „Hier geht es um Menschenleben, die in akuten Notfällen gefährdet sein können.“ Deshalb wird darum gebeten, Fahrzeuge bei Schneefall möglichst auf dem eigenen Grundstück abzustellen und Straßen für Räum- und Einsatzfahrzeuge freizuhalten.

Pflichten der Anlieger

Erinnert wird zudem an die Winterdienstpflichten der Grundstückseigentümer. Gehwege müssen in angemessener Breite geräumt werden, Streusalz ist grundsätzlich verboten. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Gemeinsam durch den Winter

„Der Winterdienst ist eine gemeinsame Aufgabe“, lautet das Fazit der Gemeinde. Nur wenn Verwaltung, Anlieger und Verkehrsteilnehmer zusammenarbeiten, könne auch bei Schnee und Eis ein sicherer Ablauf gewährleistet werden. Weitere Informationen bietet die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde, die online auf der Homepage unter www.schalksmuehle.de im Bereich Ortsrecht/Sicherheit und Ordnung abrufbar ist.