Die Politik in Halver beschäftigt sich in Kürze mit dem Ausbau der Windenergie an drei Stellen: in Schwenke, Anschlag und bei Glörfeld. Über die bisherigen Planungen hinaus könnten damit die Grundlagen für bis zu acht weitere Windkraftanlagen geschaffen werden.

Ingesamt acht neue Windräder bei Schwenke und Anschlag?

Neu in die städtische Planung aufgenommen werden acht neue Windkraftanlagen nahe dem ehemaligen Munitionsdepot bei Schwenke – zusätzlich zu der bereits genehmigten Anlage des Energieversorgers Mark-E. An den Flächen interessiert sind neben der Stadt Halver auch Mark-E und die Stadtwerke Radevormwald. Das Areal umfasst rund 17 Hektar. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich in Schwenke (520 Meter), Köttershaus (540 Meter) sowie Klaukenburg auf Radevormwalder Stadtgebiet (650 Meter).

Vier Standorte für Windkraft sind östlich Anschlag ins Auge gefasst.
Foto: Stadt Halver | Mark-E

Weitere vier Anlagen sind „östlich Anschlag“ auf einer knapp 16,6 Hektar großen Wald- und Landwirtschaftsfläche im Gespräch. Nicht weit davon entfernt ist ein weiteres Windrad auf Eickerhöh denkbar. Als Vorhabenträger treten hier Mark-E und der Versorger AVU aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis auf. Die Abstände zur Wohnbebauung betragen etwa 510 Meter nach Hagebüchen und 560 Meter nach Kückelhausen.

Einschließlich des bereits genehmigten Standorts wären damit im Westen des Stadtgebiets künftig bis zu zehn Windräder möglich.

Entscheidung im Stadtentwicklungsausschuss

Bei den aktuellen Anträgen handelt es sich um reine Aufstellungsbeschlüsse – also das früheste Stadium zur Änderung des Flächennutzungsplans. Laut Verwaltungsvorlage muss bei der Flächennutzung besonders auf den Schutz von Freiräumen und den Artenschutz geachtet werden. Die Vorlagen stehen am 30. September ab 17 Uhr im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft zur Diskussion (Feuerwehrgerätehaus Mitte).

Auch Glörfeld wieder Thema

Auch an anderer Stelle gehen die Planungen voran: Für drei geplante Anlagen nördlich von Glörfeld (südlich der Glörtalsperre) befindet sich das Verfahren bereits im Stadium des Feststellungsbeschlusses.