Werdohl/Lüdenscheid. In den Zeiten, in denen Corona das Leben der Menschen prägte, beantragten viele Selbstständige Coronasoforthilfe. Ein Werdohler wollte die Subventionshilfe in Höhe von 9.000 Euro ebenfalls in Anspruch nehmen. Sein Steuerberater stellte den Antrag – das Geld landete beim heute 47-Jährigen auf dem Konto. Allerdings zu Unrecht: Der Werdohler soll dem Steuerberater gegenüber nämlich ein Geschäft aus dem Baubereich als Hauptgewerbe genannt haben. In Wahrheit handelte es sich aber um ein Nebengewerbe, wofür es keine Coronasoforthilfe gab.
Der Mann muss sich Jahre später im Amtsgericht Lüdenscheid wegen Subventionsbetrug verantworten. Sein Steuerberater habe ihn erst auf die finanzielle Unterstützung aufmerksam gemacht und auch den Antrag gestellt, gibt der 47-Jährige an. Von Haupt- und Nebengewerbe habe der Berater nichts gesagt. Die 9.000 Euro habe er inzwischen zurückgezahlt, so der Werdohler. Ein als Zeuge geladener Sachbearbeiter der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt das: „Das Geld ist eingegangen bei uns.“ Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fasst zusammen: Das Geld ist erstattet, die Tat ist lange her. Außerdem habe es damals immer wieder neue Regelungen darüber gegeben, wer berechtigt ist, die Soforthilfe zu beanspruchen. Und so stellt das Gericht das Verfahren am Ende gegen Zahlung von 1.000 Euro an den Tierschutzverein Lüdenscheid vorläufig ein.