Einigkeit im Rat: In Nachrodt-Wiblingwerde soll es keinen Raum für rechte Parolen geben. Und auch sonst soll auf unschöne Plakatierung im Wahlkampf verzichtet werden. Dafür wurde das Reglement zur Wahlplakatierung angepasst. Nötig wurde das allerdings durch eine veränderte Anzahl von Kandidaten bei der Kommunalwahl.

Zwei Kandidaten und eine Kandidatin für das Bürgermeisteramt und vier Parteien, die um die Gunst der Wähler werben möchten. Neben SPD, CDU und UWG tritt - wie bereits berichtet -auch die FDP bei der Kommunalwahl an. Daher war es erforderlich, eine Regelung zu finden, wer wie viel Fläche bekommt. Nach der alten Regelung hätten nicht alle gleich viel Fläche zur Verfügung gehabt. Große Diskussionen gab es aber nicht um die gemeindeeigenen Plakatierungsflächen, sondern um etwas ganz anders: Wahlwerbung an den Straßenlaternen.

Michael Schlieck (CDU), erster stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde, führte durch die Diskussion und erinnerte die Ratsmitglieder an eine Vorgabe an Städtewerbung Schnelle. Das Unternehmen kümmert sich um professionelle Reklame in Kommunen - so auch an Straßenlaternen. "Wir sollten darauf achten, dass unsere Laternen nichts extremistisches kommt und dass die Gemeinde nicht zugekleistert wird. Wir sind mit unseren Werbetafeln gut gefahren." Er sprach sich daher dafür aus, dem Werbe-Unternehmen klare Vorgaben zu machen. Dem schloss sich Sonja Hammerschmidt (UWG) an. Auch sie möchte nicht, dass das die Wahlwerbung einen zu großen Raum einnimmt. Die UWG werde bei dieser Wahl erneut auf Plakate verzichten und stelle ihre Flächen den Mitbewerbern zur Verfügung.

Der fraktionslose Ratsherr Matthias Lohmann stimmte ebenfalls zu: "In vielen Großstädten sieht es einfach gruselig aus, wenn an jeder Laterne Werbung hängt, das sollten wir unterbinden. Das ist auch einfach uneffektiv." Ronny Sachse (SPD) fragte, ob es bereits eine Vereinbarung zum Plakatverbot von Parteien an Laternen gibt.

Ab sofort gelten folgende Regelungen: Findet eine Kommunalwahl statt, darf nur für diese plakatiert werden. Weitere Wahlwerbung wird nicht gestattet. Die ersten beiden Wahlplakattafeln stehen jeweils zur Hälfte den drei Parteien mit den meisten Stimmen der letzten Wahl dieser Art, sowie dem oder der amtierenden Bürgermeisterkandidaten zur Verfügung. Wahlplakatierung an Straßenlaternen ist nicht erlaubt.