Nach Möglichkeit werden alle Wahlhelfer in der Nähe ihrer Wohnung eingesetzt.
Als Wahlhelfer eingesetzt werden kann jeder, der
- wahlberechtigt ist
- am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist und
- nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz per Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.
Interessenten werden gebeten, sich beim Wahlamt der Hansestadt Breckerfeld, Frau Nina Schülken, Frankfurter Straße 38, Tel. 02338/80932, E-Mail: [email protected] zu melden.