Das Herscheider Rathaus öffnet in diesem Jahr letztmalig am Freitag, 20. Dezember, und schließt bereits um 11 Uhr an diesem Tag. „Zwischen den Jahren“ bleibt das Haus geschlossen. Bürgerinnen und Bürger haben dann erst wieder am Donnerstag, 2. Januar, die Möglichkeit, ihre Anliegen zu erledigen. Am Freitag, 27. Dezember, ist das Standesamt zwischen 9 und 11 Uhr ausschließlich für die Beurkundung von Sterbefällen geöffnet.
Die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages wird aller Voraussicht nach am 23. Februar stattfinden. Dies stellt insbesondere die Wahlvorschlagsträger vor die Herausforderung verkürzter Fristen. Während des Zeitraumes vom 23.12.2024 bis 31.12.2024 ist daher das Wahlamt der Gemeinde Herscheid ausschließlich für dringliche Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 (Bestätigung des Wahlrechts auf den Formblättern für Unterstützungsunterschriften und Ausstellen von Wählbarkeitsbescheinigungen) nach vorheriger Terminbuchung auf www.herscheid.de zu erreichen.










