Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen möchte, kann weiterhin auf Unterstützung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückgreifen. Ab dem 21. Juli ändern sich jedoch einige Vorgaben. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf Eigentümer bei der Planung und Antragstellung achten sollten.

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Förderbedingungen frühzeitig prüfen

Die Grundförderung bleibt auch nach der Änderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig werden jedoch die maximal anrechenbaren Investitionskosten angepasst. Auch einzelne Bonusregelungen verändern sich. So wird der Klimageschwindigkeitsbonus zunächst von 20 auf 16 Prozent reduziert. In den kommenden Jahren soll dieser Bonus schrittweise weiter sinken und ab August 2028 vollständig entfallen.

„Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe eine langfristig attraktive Heizlösung“, sagt Helge Pfingst, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Lüdenscheid. Wer bereits Unterlagen für die Förderung vorbereitet habe, könne unter bestimmten Voraussetzungen noch von bisherigen Regelungen profitieren. Wer dagegen erst mit der Planung beginne, sollte die neuen Vorgaben berücksichtigen.

Einkommensbonus und Übergangsregelungen beachten

Auch beim Einkommensbonus gibt es Änderungen. Eigentümer sollten prüfen, welche Förderung für den eigenen Haushalt infrage kommt. Die Höhe hängt künftig stärker vom zu versteuernden Einkommen und der Familiensituation ab.

Für bereits weit fortgeschrittene Projekte ist zudem eine Übergangsregelung vorgesehen. Liegt beispielsweise bereits eine Bestätigung zum Antrag der Förderbank KfW vor, bleibt diese für sechs Monate gültig und kann für einen Antrag nach den neuen Bedingungen genutzt werden. Nicht mehr berücksichtigt werden künftig bestimmte Zuschläge, darunter der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen. Außerdem soll der Einsatz natürlicher Kältemittel künftig eine Voraussetzung sein.

Maximale Fördersätze im Blick behalten

Neben den einzelnen Förderbausteinen gelten weiterhin Obergrenzen für die Förderung. Haushalte mit einem niedrigeren Einkommen können künftig einen maximalen Fördersatz von bis zu 80 Prozent erreichen. Für andere Antragsberechtigte bleibt die Höchstgrenze bei 70 Prozent.

Die tatsächliche Förderhöhe hängt davon ab, welche Zuschüsse im jeweiligen Fall genutzt werden können. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, alle möglichen Förderbestandteile gemeinsam zu betrachten und in die Finanzplanung einzubeziehen.

Wärmepumpe bleibt langfristige Option

Trotz der Änderungen bei der Förderung bleibt die Wärmepumpe nach Einschätzung der Verbraucherzentrale eine zukunftsfähige Heizlösung. Sie nutzt überwiegend erneuerbare Energie und kann langfristig dabei helfen, Energiekosten zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren.

Zusätzliche Vorteile können sich durch die Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem speziellen Wärmepumpenstromtarif ergeben. Bei der Auswahl eines Systems sollten Eigentümer neben der Förderung auch weitere Faktoren wie Effizienz und Herkunft der Anlage berücksichtigen.