In Deutschland mehren sich aktuell Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza). Auch in Nordrhein-Westfalen wurden bereits Nachweise bei Wildvögeln und Hausgeflügelbeständen gemeldet. Das Veterinäramt des Märkischen Kreises bittet daher um erhöhte Aufmerksamkeit – insbesondere bei Geflügelhaltern, aber auch in der Bevölkerung, wenn verendete Wildvögel entdeckt werden.

Aktuell gibt es im Märkischen Kreis zwar noch keinen bestätigten Fall der hochansteckenden Geflügelpest, aber das Risiko eines „Eintrags“ durch Zugvögel ist gegeben, berichtet das Kreisveterinäramt. Deshalb sei es wichtig, konsequent die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und aufmerksam zu bleiben.

Geflügelhaltungen, auch Hobby- und Kleinsthaltungen, müssen dem Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet sein. Das Veterinäramt empfiehlt allen Haltern, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um die Tiere bestmöglich zu schützen. Deshalb darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Oberflächenwasser darf nicht als Tränkwasser genutzt werden. Futter, Einstreu und Arbeitsgeräte sollten so gelagert werden, dass sie nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Und: Bei ungewöhnlichen Tierverlusten oder Krankheitsanzeichen ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen.

Meldung von Wildvögelfunden

Der Märkische Kreis bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Gemeldet werden sollte ein erhöhtes Auftreten von Funden verendeter wildlebender Wasservögel (zum Beispiel Gänse, Schwäne, Enten) oder Greifvögel. Wer entsprechende Funde macht, sollte die Tiere nicht berühren oder bewegen, sondern sich an das Veterinäramt des Märkischen Kreises wenden: Telefon: 02351 -966 6551 (Dienststelle Lüdenscheid) oder 02351 – 966 8730 (Dienststelle Iserlohn); E-Mail: [email protected]

Hintergrund

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das Risiko des Auftretens der Geflügelpest derzeit bundesweit als „hoch“ eingestuft. In Nordrhein-Westfalen sind in diesem Herbst bereits mehrere Fälle bestätigt worden, unter anderem bei Wildgänsen in Essen und Duisburg sowie einem Kranich im Kreis Soest. Betroffen waren außerdem ein Legehennen-Betrieb im Kreis Paderborn und ein Putenbestand im Kreis Kleve.
Ein besonderes Risiko für Menschen besteht laut FLI nicht. Lebensmittel aus betroffenen Betrieben gelangen nicht in den Handel. Durchgegarte Geflügelprodukte gelten als unbedenklich, da das Virus hitzeempfindlich ist.