Nach 15 Jahren will die Gemeinde Herscheid ihre Verwaltungsgebühren erstmals wieder anheben. Betroffen sind unter anderem Gebühren für Fotokopien, Beglaubigungen, Bescheinigungen sowie verschiedene Genehmigungen. Neu eingeführt werden außerdem Gebühren für Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder außerhalb der Diensträume des Rathauses. Der Hauptausschuss hat sich am Montag mit der geplanten Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung befasst. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 13. Juli treffen.
Bürgermeister Uwe Schmalenbach begründete die Anpassung mit den seit 2011 deutlich veränderten Rahmenbedingungen. „Nach nunmehr 15 Jahren ist eine Anpassung der Gebühren angezeigt“, sagte er. Dabei seien auch die gestiegenen Personalkosten berücksichtigt worden. Bei der Kalkulation habe sich die Gemeinde an den Gebührensätzen der Nachbarkommunen orientiert. „Wir nehmen dabei die oberen Werte“, erklärte Schmalenbach. Ziel sei es, die Satzung für mehrere Jahre tragfähig zu gestalten. „Wir wollen nicht jedes Jahr ein paar Cent draufschlagen.“
Die Überarbeitung umfasst neben den höheren Gebührensätzen auch inhaltliche Änderungen. So werden erstmals Gebühren für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten in Höhe von 120 Euro sowie für Eheschließungen außerhalb der Amtsräume von 100 Euro erhoben. Gleichzeitig entfallen einzelne Gebührentatbestände, etwa für die Ausgabe von Leistungsverzeichnissen, da diese inzwischen ausschließlich digital bereitgestellt werden. Auch die Gebühren für Plakatierungen werden künftig in einer eigenen Satzung geregelt.
Zum Teil steigen die Gebühren deutlich. So erhöht sich der Preis für eine Schwarz-Weiß-Kopie im DIN-A4-Format von 60 Cent auf 1,50 Euro. Die Beglaubigung einer Unterschrift soll künftig 6,50 Euro statt bisher zwei Euro kosten. Für die Beglaubigung von Abschriften oder Zeugnissen werden künftig zehn Euro je Seite fällig. Der Stundensatz für allgemeinen Verwaltungsaufwand steigt von bislang 22 auf 35 Euro je angefangene halbe Stunde. Deutlich teurer wird auch die Genehmigung von Aufbrüchen oder Bordsteinabsenkungen, die künftig 75 statt bislang 22 Euro kostet.
Nach Angaben der Verwaltung bleiben gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, etwa im Bereich der Sozial- oder Jugendhilfe, weiterhin gebührenfrei. Zudem kann die Gemeinde in begründeten Einzelfällen aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise auf Gebühren verzichten.
Sollte der Rat der Neufassung zustimmen, tritt die neue Verwaltungsgebührensatzung am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.









