Für die Verbesserung der Verkehrssituation in Hunswinkel hat sich Florian Rohrmann nicht nur an LokalDirekt, sondern auch direkt an den Märkichen Kreis gewandt. Landrat Ralf Schwarzkopf bekräftigt in seiner Antwort an den UWG-Lokalpolitiker: "Ich kann hier weiterhin zusagen, dass mir an der baulichen Verbesserung sehr gelegen ist."

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Bereits Ende des vergangenen Jahres gab es laut Alexander Bange, Pressesprecher des Märkischen Kreises, ein Treffen mit Vertretern der Stadt Meinerzhagen, des Märkischen Kreises, der Polizei und des Landesbetriebs Straßen.NRW. Er erklärt auf Anfrage von LokalDirekt, dass dem Märkischen Kreis in vielen Punkten die Hände gebunden seien.

Straßenverkehrsordnung verbietet Geschwindigkeitsbegrenzung

Als Landesstraße handelt es sich bei der Listerstraße/L 709 "um eine klassifizierte Straße". Diese "dienen der Ableitung des überörtlichen Verkehrs. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass das Verkehrsaufkommen auf solchen Straßen höher ist, als beispielsweise auf innerstädtischen Stadtstraßen." Aus diesem Grund verbietet die Straßenverkehrsordnung zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde. "Die reine Möglichkeit einer potenziellen Gefahrenlage wäre in diesem Zusammenhang hier nicht ausreichend", entgegnet Bange auf die Frage von Rohrmann, ob erst etwas passieren muss, damit gehandelt wird.

Keine Unfallhäufung

"Nach den vorliegenden Erkenntnissen gibt es im von Ihnen beschriebenen Bereich allerdings keine signifikante Häufung von Unfällen, die auf eine Unfallhäufungsstelle schließen lassen könnten. Eine besondere Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 9 StVO ist im vorliegenden Fall daher nicht gegeben", heißt es in der Antwort von Landrat Ralf Schwarzkopf.

"Auch ein hohes Verkehrsaufkommen rechtfertigt und begründet nicht die Tatbestände des § 45 Abs. 9 StVO." Aktuell, so stellt Bange klar, führt der Kreis keine Gespräche mit der Basalt AG hinsichtlich des Verkehrsaufkommens rund um den Steinbruch. "Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde können demzufolge für den von Ihnen beschriebenen Bereich mangels rechtlicher Grundlage keine beschränkenden Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angeordnet werden", heißt es im Schreiben aus dem Kreishaus.

Auch zu baulichen Veränderungen können der Landrat und seine Mitarbeiter wenig sagen. Sie liegen in der Hand der Landesbetriebes Straßen.NRW. Dieser plant laut Informationen des Märkischen Kreises nicht vor 2028 mit einem Baubeginn rund um Hunswinkel. "Aufgrund der Platzverhältnisse [...] wird bei dieser Gelegenheit aber dennoch versucht, die Ortsdurchfahrt zu optimieren", zeigt sich der Märkische Kreis vorsichtig optimistisch.

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