Festivalfans sollten beim Ticketkauf genau hinschauen. Die Verbraucherzentrale NRW informiert über Risiken beim Ticketzweitmarkt, den Weiterverkauf von Eintrittskarten und die Rechte bei Festivalabsagen.
Wer noch ein Ticket sucht, sollte möglichst direkt beim Veranstalter oder bei autorisierten Vorverkaufsstellen kaufen. Auf dem Ticketzweitmarkt drohen dagegen überhöhte Preise oder gefälschte Eintrittskarten. Besonders vorsichtig sollten Käufer bei Angeboten in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder Kleinanzeigenportalen sein.
Auch die Ticketbedingungen spielen eine wichtige Rolle. Manche Veranstalter erlauben den Weiterverkauf nur über bestimmte Plattformen oder schließen ihn ganz aus. Bei personalisierten Tickets kann der Zutritt verweigert werden, wenn keine gültige Umschreibung erfolgt ist.
Kein Anspruch auf Rückgabe
Wer ein Festival kurzfristig nicht besuchen kann, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Rückgabe des Tickets. Stattdessen lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Dort finden sich häufig Informationen zu offiziellen Weiterverkaufsmöglichkeiten oder Wartelisten. Wer eine Ticketversicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, welche Gründe tatsächlich abgesichert sind.
Sagt der Veranstalter ein Festival vollständig ab, muss er den Ticketpreis grundsätzlich erstatten – auch bei wetterbedingten Absagen etwa durch Sturm oder Hochwasser. Fallen dagegen nur einzelne Künstler oder Programmpunkte aus, besteht nicht automatisch Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung. Zusätzliche Kosten für Anreise, Unterkunft oder Camping werden häufig nicht ersetzt.
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale NRW unter:
- Ticketzweitmarkt: www.verbraucherzentrale.nrw/node/30494
- Probleme bei Festivals und Konzerten: www.verbraucherzentrale.nrw/node/12793
- Personalisierte Tickets: www.verbraucherzentrale.nrw/node/28252









