Das Gebäude-Energie-Gesetz, seit der Novelle 2024 auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, gibt zahlreiche Pflichten vor, die von Hausbesitzern einzuhalten sind, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Es beschreibt Vorgaben, die grundsätzlich einzuhalten sind und Vorgaben, die nur einzuhalten sind, wenn ein Bauteil sowieso austauscht oder erneuert werden muss. Im Rahmen des Vortrages „GEG 2024 – Pflichtmaßnahmen und ihre Förderung“ geht die Verbraucherzentrale insbesondere auf die Maßnahmen ein, die per Gesetz durchzuführen sind, „wenn man ein Haus mit Sanierungsstau kauft, erbt oder aus anderen Gründen Eigentümer davon wird“.
„Es gibt aber glücklicherweise nicht nur Pflichten, sondern auch noch Fördermittel, wenn man seine Pflichten übererfüllt“, so Helge Pfingst, Energieberater der Verbraucherzentrale in Lüdenscheid. Darüber, welche Pflichten es gibt und wie Staat und Land es fördern, wenn man noch etwas mehr macht, als nur die Pflichten zu erfüllen, soll sein Vortrag am Dienstagabend, 12. November, um 18.30 Uhr in der Volkshochschule, Alte Rathausstraße 1, Raum 6, gehen. Nach einem Überblick über Pflichten und Förderung, haben Interessierte die Möglichkeit, dem Energieexperten individuelle Fragen zu stellen. Anmelden können sich Teilnehmer für den kostenlosen Vortrag bei der VHS unter 02351/ 17-1626 oder 02351/ 17-1449 oder per E-Mail unter [email protected].









