Im Rahmen des Marktchecks „Vape weg – aber richtig!“ haben zwei Auszubildende 39 Geschäfte im Märkischen Kreis unter die Lupe genommen. Getestet wurden Kioske, Tankstellen, Vape-Shops und Fachmärkte. Die Bilanz fällt gemischt aus. Während die Mehrheit der Läden alte E-Zigaretten problemlos zurücknimmt, wird die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung im Verkaufsraum fast überall versäumt.

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Rücknahmepflicht weitgehend bekannt, Kennzeichnung kaum umgesetzt

Seit dem 1. Juli sind Händler verpflichtet, gebrauchte E-Zigaretten und Vapes kostenlos zurückzunehmen, ganz ohne Kauf eines neuen Produkts. Diese Pflicht hat die Abfallbehörde des Märkischen Kreises gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW im Rahmen eines mehrtägigen Marktchecks geprüft. Immerhin 26 der 39 besuchten Betriebe – rund zwei Drittel – nahmen die Altgeräte an, wie der Märkische Kreis berichtet. Die Rücknahmepflicht wird also in weiten Teilen umgesetzt.

Bei der praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflicht sieht es jedoch deutlich schlechter aus. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Händler das Rücknahmesymbol im Eingangsbereich und das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne am Verkaufsort gut sichtbar anbringen. Nur ein einziger Betrieb erfüllte beide Vorgaben korrekt. Zwei weitere hatten die Kennzeichnung nur teilweise umgesetzt. In 36 der 39 Fälle fehlte dagegen jeglicher Hinweis auf die Rückgabemöglichkeit.

„Obwohl viele Händler ihrer Rücknahmepflicht nachkommen, wissen die wenigsten Kunden überhaupt von dieser kostenlosen Möglichkeit. Wie massiv dieses Defizit ist, zeigt die Praxis. An einer überprüften Tankstelle wurden in rund zwölf Wochen lediglich vier Altgeräte abgegeben“, resümierten die beiden Auszubildenden Tom-Henry Maya und Lukas Czupala.

Abfallberatung nimmt Thema verstärkt auf

Für Mandy Pelka, Sachgebietsleiterin der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde, liefert der Marktcheck wichtige Anhaltspunkte. „Zukünftig werden wir dieses Thema verstärkt in die Arbeit der Abfallberatung aufnehmen. Der Marktcheck zeigt, dass es vielen Nutzern nicht klar ist, dass E-Vapes immer in die Elektroschrottsammlung gehören, da sie elektronische Bauteile und einen Lithium-Ionen-Akku enthalten. Deshalb mein dringender Appell an die Bürger: Werfen Sie E-Vapes nicht achtlos in den Hausmüll oder in die Gelbe Tonne! Vor allem die enthaltenen Lithium-Ionen-Akkus können schwere Brände in Müllfahrzeugen und Recyclinganlagen auslösen. Nur durch eine fachgerechte Entsorgung lassen sich wertvolle Rohstoffe wiederverwenden und giftige Inhaltsstoffe unschädlich machen“, sagt die Sachgebietsleiterin Mandy Pelka.

Verkaufsstellen von E-Zigaretten und Tabakerhitzern müssen Altgeräte seit Juli kostenlos annehmen, unabhängig von der Ladengröße. Diese Regelung resultiert aus dem modifizierten Elektrogesetz (ElektroG4), das im Januar dieses Jahres an den Start ging. Ein Koppelungsgeschäft – also der Kauf eines neuen Geräts bei der Abgabe – ist rechtlich nicht vorgesehen.

Geschäfte müssen verpflichtend ein deutschlandweit einheitliches Logo für ihre Rücknahmestellen verwenden. Zusätzlich signalisiert das bekannte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne direkt am Verkaufsregal, dass das jeweilige elektronische Produkt am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll landen darf. Ziel dieser transparenten Verbraucheraufklärung ist es, die Recyclingquote von Elektroschrott deutlich zu steigern.