Am 7. November 2023 soll ein 72-Jähriger auf dem Lidl-Parkplatz an der Altenaer Straße in Lüdenscheid mit seinem Auto gegen einen anderen Wagen gestoßen sein. Nach dem Zusammenstoß soll der Rentner nicht die Polizei gerufen, sondern die Flucht ergriffen haben. Ein Zeuge war durch ein lautes Kratzgeräusch auf den Unfall und das Verschwinden aufmerksam geworden. Er hatte die Polizei verständigt. Am getroffenen Wagen war ein Schaden von etwa 2000 Euro entstanden.
Die Person am Steuer des Verursacherfahrzeugs hatte der Zeuge nicht richtig gesehen. Anhand des Kennzeichens kommen die Ermittler aber auf den 72-jährigen Lüdenscheider. Der muss sich daraufhin im Amtsgericht Lüdenscheid wegen Unfallflucht verantworten. Sein Verteidiger erklärt, dass es seinem Mandanten nicht bewusst sei, einen Unfall gehabt zu haben. Er sei durchaus ab und zu Kunde beim besagten Lidl. Allerdings nutzten nicht nur er, sondern auch andere Familienmitglieder das Fahrzeug. Der Rentner wisse daher nicht, so der Anwalt, ob er am Tag des Unfalls vor Ort gewesen war. Es könnte aber gut sein. Auch erklärt der Angeklagte, er könnte durchaus der Unfallverursacher gewesen sein. Dann habe er aber keinen Zusammenstoß bemerkt, so der Verteidiger.
Der Richter fasst die Fakten zusammen: Der Lüdenscheider ist nicht vorbestraft. Die Fahrereigenschaft ist unklar. Der Schaden ist reguliert. Die Versicherungsbeiträge des Angeklagten wurden hochgestuft. Letztendlich stellt der Vorsitzende das Verfahren vorläufig ein. Zahlt der 72-Jährige, der 840 Euro Rente im Monat hat, 400 Euro an den Förderverein der Kinderklinik Lüdenscheid, wird seine Akte geschlossen und der Fall ist endgültig erledigt.