Strompreisbremse, Gaspreisbremse: Diese Begriffe sind im letzten Jahr entstanden, als die Bundesregierung auf rasant steigende Energiekosten reagiert hat, um private Verbraucher und Unternehmen finanziell zu entlasten. Die Preisbremsen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und zunächst bis Ende dieses Jahres.
Doch die Umsetzung sei für die Energieversorger gar nicht so einfach zu bewältigen, teilt der Netzbetreiber AVU mit: „Rechtliche Anforderungen müssen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden. Bei der Umsetzung der Entlastung muss die AVU eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten“, erklärt AVU-Vorstand Uwe Träris.
Die AVU bekomme zurzeit viele Kundenanfragen und bitte um Verständnis, wenn eine Antwort nicht sofort erfolge oder die Telefonleitungen überlastet seien: „Private Energiekunden und Gewerbetreibende mit Verbrauch müssen aktiv nichts tun – die Entlastung kommt“, beruhigt Uwe Träris.
So schnell wie möglich will die AVU Kunden mit einem Gas-Vertrag ein Informationsschreiben (per Post oder im Online-Kundenportal) mit dem prognostizierten Jahresverbrauch und der Entlastung durch die Preisbremse zukommen lassen. Zudem gebe es auf der AVU-Webseite weitere Informationen zur Energiepreisbremse, ein Serviceformular für schriftliche Anfragen sowie ein Online-Buchungstool für einen Termin im AVU-Treffpunkt.
„Die Bremsen wirken, denn die Idee hinter dem Gesetz ist gut. Aber die Energieversorger übernehmen hier eine Aufgabe des Staates, die in der Kürze der zur Verfügung stehenden und vorgegebenen Zeit kaum zu realisieren ist“, so Uwe Träris. Viele Stadtwerke und Energieversorger würden es nicht schaffen, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Auch bei der AVU werde sich die Umsetzung der Gaspreisbremse über den 1. März hinaus verzögern.
Obwohl es auch beim Strom eine Preisbremse gibt – der Preisdeckel liegt bei 40 Cent/kWh – greife diese bei AVU-Kunden nicht: „Wir sind bis auf wenige Ausnahmen günstiger als der Preisdeckel, und das sowohl in der Grundversorgung als auch in den Verträgen für Bestandskunden“, teilt das Unternehmen mit.