Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Hagen wurden unter anderem die Kinder des Angeklagten und der Toten in den Zeugenstand gerufen. Einblicke erhielten Zuschauer und Presse dabei in eine offensichtlich zerrüttete Ehe.
Die widersprüchlichen Aussagen von Sohn und Tochter des Angeklagten warfen im Verlauf der Anhörung nicht zuletzt auch bei der vorsitzenden Richterin Heike Hartmann-Garschagen Fragen auf. „Ich weiß nicht mehr, was ich glauben soll“, resümierte diese am Ende der Vernehmung des Sohnes.
„Mein Vater war bereits am Mittag stark alkoholisiert“
Ein zentrales Thema der Verhandlung war der Alkoholkonsum des Angeklagten. Der Sohn beschrieb, dass der Angeklagte bereits am Mittag vor der Tatnacht alkoholisiert gewesen sei, am frühen Abend habe er dann „kaum noch gerade stehen können.“ Generell habe er in der Zeit vor der Tat häufiger getrunken, besonders in stressigen Situationen wie dem Streit in der besagten Nacht.
Seiner Schwester gab hingegen an, dass „der Konsum sich im Rahmen gehalten habe.“ Lediglich in der letzten Zeit sei dieser angestiegen. Leere Flaschen hat sie in der elterlichen Wohnung, entgegen der Schilderung ihres Bruders, nicht entdeckt, und auch über alkoholbedingte „Filmrisse“ ihres Vaters sei ihr nichts bekannt.
Auch die vernommenen Freunde und Bekannten der Toten gaben an, nichts von einem Alkoholproblem des Angeklagten gewusst zu haben. Lediglich die Schwester des Opfers habe einen Anruf der Mutter erhalten, in dem es um den Alkoholkonsum des Angeklagten ging. Eine Nachfrage bei ihrer Schwester habe ergeben, dass er sich in Therapie befinde.
„Wir wussten nicht, was wir tun sollten“
Auf Verwunderung bei der Vorsitzenden stieß besonders die Tatsache, dass eine knappe Woche verging, ehe die Tote als vermisst gemeldet wurde. Erst am Freitag, 31. Mai, suchte der Angeklagte gemeinsam mit seinen Kindern die Polizei auf.
Bis dahin, so erklärte der Sohn, seien sie davon ausgegangen, dass die Mutter sich bei Freunden oder Verwandten aufhielte und sich „die Sache schon klären würde.“ Die Tochter gab an, in der Tatnacht erst um 2.30 Uhr von einer Geburtstagsfeier nach Hause gekommen zu sein. Bei Betreten des Hauses sei ihr aufgefallen, dass die elterliche Wohnungstür – der Hof verfügt über mehrere Wohneinheiten – schief in der Angel hing. Daraufhin habe sie bei ihrem Bruder nachgefragt, der ihr erklärt habe, dass der Angeklagte im Streit dagegen geschlagen habe.
Am Abend des nächsten Tages habe die Tochter den Vater gegen 17.30 Uhr dann vor dem Fernseher vorgefunden. Er habe abwesend gewirkt und an seiner Verletzung, einem Katzenbiss, herumgespielt. Daraufhin habe sie ihn in ein Lüdenscheider Krankenhaus gebracht, wo er bis zum Donnerstag der Folgewoche verblieb. Der Angeklagte habe angegeben, dass er Gedächtnislücken habe, die Mutter aber in der vorherigen Nacht das Haus verlassen habe und in ein ihm unbekanntes Auto gestiegen sei. Auf diese Aussage ihres Vaters habe sie sich verlassen. Die Zeugin meinte, sich zu erinnern, dass die Mutter bereits in der Vergangenheit „mal für einen Tag“ weg gewesen sei. Dies sei jedoch bereits vor ungefähr vier Jahren gewesen. Der Sohn hingegen konnte sich an eine mehrtägige Abwesenheit der Mutter nicht erinnern.
Auch die geladenen Zeugen aus dem sozialen Umfeld der Toten bestätigten diesen Eindruck – ein solches Verhalten hätte nicht zu ihr gepasst, schon allein wegen ihrer pflegebedürftigen Mutter nicht.
Anstatt zur Polizei zu gehen, meldete die Tochter die Mutter bei ihrem Arbeitgeber krank – über das Handy des Opfers. Sie seien davon ausgegangen, dass die Mutter bald zurückkehren würde und wollten nicht, dass sie Ärger von ihrem Arbeitgeber bekommt, begründete der Sohn diese Handlung. Außerdem hätten sie nicht gewusst, was sie sonst tun sollten.
„Keine Zeit für eigene Nachforschungen“
Auf die Nachfrage der Richterin, ob er denn nicht eigene Bemühungen angestellt hätte, den Verbleib der Mutter zu klären, gab der Sohn an, dafür keine Zeit gehabt zu haben: „Ich arbeite den ganzen Tag und gehe abends noch zur Schule.“ Die Tochter hingegen gab an, am Donnerstag eine Freundin ihrer Mutter kontaktiert zu haben.
Eine geladene Freundin der Toten bestätigte, am Freitag, 31. Mai, einen Anruf vom Handy der Toten erhalten zu haben. Dran gewesen sei jedoch nicht das Opfer selbst, sondern die Tochter, die sich nach der Mutter erkundigen wollte.
Was geschah in der Tatnacht?
Im Rahmen seiner Vernehmung gab der Sohn des Angeklagten an, gegen 23 Uhr nach Hause zurückgekehrt und seine Eltern in deren Wohnung vorgefunden zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sei sein Vater stark alkoholisiert gewesen und hätte der Mutter Vorwürfe gemacht, dass sie ihn einschränke und von seinen Freunden fernhielte. Außerdem sei es in dem Streit um den Hof gegangen: Zu diesem Zeitpunkt lief ein Erbstreit zwischen der Toten und ihren Geschwistern. Ferner sei die Mutter seiner Ansicht nach Schuld an seinem Alkoholkonsum gewesen.
Er habe dem Streit beigewohnt, bis er gegen 1.45 Uhr ins Bett gegangen sei. Vorher habe er seiner Mutter geraten, die Nacht in der Wohnung der Großmutter zu verbringen, die ebenfalls auf dem Hof wohnt. Dies habe diese jedoch abgelehnt, weil sie „den Streit klären wollte.“ Kurz darauf habe er seine Mutter noch einmal aufschreien hören, wenig später schrie die Katze. Danach sei Ruhe gewesen.
Gegenüber der Polizei hatte er ausgesagt, die Tatnacht in seinem Zimmer verbracht und den Streit der Eltern gehört zu haben. Der Schrei der Mutter habe ihn gegen 1.45 Uhr noch einmal geweckt.
Im Rahmen der Vermisstenanzeige gab der Beklagte an, dass seine Ehefrau den Hof gegen 1.30 Uhr verlassen habe und am Ende der Einfahrt in einen ihm unbekannten, dunklen Pkw gestiegen sei.
Nach ihrem Besuch bei der Polizei seien die Kinder nach Hause gefahren, um die Oma zu versorgen, wie die Tochter angab. Anschließend hätten sie in Hagen ihre Zeugenaussagen gemacht.
Die Zeugin hielt es für möglich, dass ihr Bruder am Abend desselben Tages auf der Kirmes gesehen wurde.
„Verhältnis war sehr liebevoll“
Der Vater sei gegenüber der Mutter nie gewalttätig geworden, erklärte der Sohn. Seine Schwester beschrieb das Verhältnis der Eltern zueinander als liebevoll: „Auch, wenn es mal Streit gab, haben sie sich immer wieder vertragen.“ Die Schwester der Toten beschrieb die Ehe als „Vorzeigeehe.“
Auch die geladenen Freunde und Bekannte wussten überwiegend nichts von Eheproblemen. Lediglich über den Hof habe es in letzter Zeit wohl Differenzen gegeben. Während die Ehefrau ihn umbauen wollte, zögerte der Angeklagte mit seinem Einverständnis. Als ihm ein Bekannter zur Trennung riet, lehnte er diese jedoch ab mit der Begründung, seine Frau zu lieben und Geld in den Hof gesteckt zu haben.
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 4. Dezember, fortgesetzt.