Ab sofort gilt auf einem Teilstück der Talstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern statt Tempo 70. Die Regelung gilt ab sofort im Bereich der Einmündung der Hohfuhrstraße auf die Talstraße, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Lüdenscheid. Durch die Maßnahme sollen Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich verbessert werden. Die Entscheidung wurde in Abstimmung zwischen der Stadt Lüdenscheid, der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb Straßen NRW getroffen.