Im Rahmen von Ermittlungen wegen einer Unfallflucht, bei der Mülltonnen und ein Stromkasten in Mitleidenschaft gezogen worden waren, suchen Polizisten am 17. März 2024 in Lüdenscheid das Haus eines Paares auf. Als beide Seiten aufeinandertreffen, eskaliert die Situation. In welcher Form wurde am Montag, 1. Dezember, im Amtsgericht Lüdenscheid geklärt.
Angeklagt ist das Paar - sie 46, er 42 Jahre alt - wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sowie wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft wirft der polnischen Staatsangehörigen vor, die Beamten als Arschlöcher, Vergewaltiger und Rassisten beleidigt, das Headset einer der Beamten zerstört, sich gegen ihre Fixierung gewehrt und die Polizisten geschlagen und getreten zu haben.
Der Mann soll seiner Lebensgefährtin zu Hilfe gekommen sein und ebenfalls Tritte und Schläge verteilt und gegen eine Fixierung angekämpft haben. „Das trifft so im Detail nicht zu", erklärt der Verteidiger der Frau. Seine Mandantin habe Antidepressiva, eine Schlaftablette und Alkohol zu sich genommen. Sie habe sich ins Bett gelegt und plötzlich gehört, wie Polizisten im Flur ihres Hauses gestanden hätten. Die Angeklagte habe die Beamten gebeten, ihr Haus zu verlassen. Als die Polizisten dem nicht Folge geleistet hätten, sei es zum Streit gekommen. Seine Mandantin sei geschubst und für die Fixierung gewaltsam zu Boden gebracht worden. Im Streifenwagen hätten die Einsatzkräfte ihr noch ein paar Faustschläge verpasst, so der Anwalt der Frau. Zudem sei die Lüdenscheiderin als „scheiß polnische Schlampe" betitelt worden. Aufgrund ihrer Verletzungen sei sie nicht gewahrstauglich gewesen und in ein Krankenhaus gebracht worden, so der Verteidiger weiter.
Bei der Angeklagten waren laut Prozessakte 1,28 Promille und die genannten Medikamente im Blut festgestellt worden. Auch ihr Lebensgefährte hatte sich offenbar einiges an Alkohol gegönnt und es letztlich auf 1,92 Promille gebracht. Er sagt zu dem Vorwurf aus, dreimal mit dem Taser getroffen worden zu sein. Ein Zeuge hatte bei seiner Vernehmung im Vorfeld des Prozesses angegeben, der 42-Jährige sei auf dem Weg zum Streifenwagen von der Polizei mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Der Richter erklärt, dass es für Polizisten in enger Umgebung oft schwierig sei, abzuschätzen, was passiert. Sie seien verpflichtet, etwas zu tun, müssten aber auch nicht warten, bis jemand mit einem Messer vor ihnen stehe.
Vorliegend stellte sich allerdings in Frage, ob das massive Vorgehen der Polizei tatsächlich nötig gewesen war. Jedenfalls seien die Verletzungen der Angeklagten mit Schwellungen, Blutergüssen und Brandstellen durch den Taser erheblicher, als die leichten Schürfwunden eines Polizisten. Das Paar sei sozusagen schon gestraft worden. Zudem ergebe sich aus der Akte, dass beide Lüdenscheider erheblich unter dem Einfluss von Alkohol und die Frau zusätzlich unter dem Eindruck der Medikamente gestanden hätten. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.










