Am 26. November 2022 ist eine 48-Jährige mit ihrem Wagen auf der Starbergerstraße in Lüdenscheid unterwegs. Sie ist über die A45 auf dem Weg nach Attendorn. Nachdem sie die Autobahn an der Ausfahrt Meinerzhagen verlassen hat, hält plötzlich eine Frau mit ihrem Auto neben der 48-Jährigen. Sie soll die Scheibe runter machen, signalisiert die Fremde. Dann wirft sie ihr vor, in Lüdenscheid auf der Starbergerstraße mit ihrem Außenspiegel gegen den Fahrerspiegel der Frau gestoßen zu sein. Die 48-jährige Bulgarin ist völlig überrumpelt. Mutmaßlich auch durch eine gewisse Sprachbarriere wimmelt sie die Frau ab, sagt, keinen Unfall bemerkt zu haben und fährt weg. Die Fremde hat sich das Kennzeichen notiert und erstattet Anzeige wegen Unfallflucht. Daraufhin kommt es zum Strafprozess im Amtsgericht Lüdenscheid.
„Ich habe absolut keinen Unfall bemerkt“, streitet die Angeklagte den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vehement ab. Zwar hatte es einen Schaden an ihrem Fahrzeug gegeben, so die 48-Jährige. Der stammte aber von einem Vorfall aus Oktober 2021. Damals sei sie mit dem Wagen an ein paar Mülltonnen entlanggeschrammt. Unterlagen belegen das. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der die Anklage verfasst hatte, hatte neben diesem Schaden einen weiteren, zusätzlichen erkennen wollen. Der Verteidiger hegt Zweifel daran, dass das ohne Gutachten festgestellt werden könnte.
Mutmaßlich Geschädigte erscheint nicht zum Prozess
Die mutmaßlich Geschädigte erscheint trotz ordnungsgemäßer Zeugenladung nicht zum Prozess. Ergo: Es hätte ein Gutachten zur Kompatibilität der Schäden an beiden Autos – am Spiegel der Fremden waren wohl leichte Kratzer – , sowie die polizeiliche Vorführung der Zeugin veranlasst werden müssen. Beides kostspielige Vorhaben. Mit Blick auf das leere Vorstrafenregister der Angeklagten, dem Zeitablauf seit dem Tagablauf, der hohen Kosten für die Weiterführung des Verfahrens und dem der Summe gegenüberstehenden Schaden von 280 Euro am Fahrzeug der Fremden, stellt der Richter das Verfahren wegen Unverhältnismäßigkeit ein.