Auch für die Zuwegungen der direkt an die beiden Plätze angrenzenden Straßen gilt das Verbot am Samstag und Sonntag, 10./11. September. Das hat die Stadt Lüdenscheid per Allgemeinverfügung festgelegt, um die Sicherheit aller Beteiligten und Besucher des Stadtfests zu erhöhen.
Glasbehälter bergen bei Großveranstaltungen immer auch Gefahren: als Stolperfallen, wenn sie achtlos entsorgt werden; als Scherben, wenn sie fallengelassen oder zerschlagen werden; und nicht zuletzt, wenn sie als Wurfgeschosse oder gar Waffen verwendet werden. Allesamt Erfahrungen, die in der Vergangenheit auch bei Stadtfesten in Lüdenscheid gemacht worden seien, heißt es in der Allgemeinverfügung.
Auch Mitnahme ist untersagt
Die Konsequenz daraus: An den Stadtfest-Ständen dürfen schon seit einigen Jahren keine Getränke mehr in Flaschen und Gläsern verkauft werden. Das gilt seit 2017 auch für Gastronomen und Einzelhändler sowie Kiosk-Betreiber im direkten Umfeld der Feierlichkeiten. Jetzt weitet die Stadtverwaltung das Verbot erstmals auf Besucherinnen und Besucher auf: Auch die Mitnahme und Benutzung von Glasbehältern sind untersagt.
Das Glasverbot gilt von Samstagnachmittag, 15.30 Uhr, bis Sonntagfrüh um 2 Uhr sowie am Sonntag von 11 bis 18 Uhr. Zu diesen Zeiten sind der Verkauf und das Mitführen von Glasbehältern auf dem gesamten Rathaus- und Sternplatz verboten sowie in den folgenden Bereichen:
- Wilhelmstraße, Hausnummern 1 bis 21 sowie 2 bis 18
- Knapper Straße 2 sowie 19 bis 29
- Friedrichstraße 2 bis 4
Sowohl das Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid als auch die Polizei werden die Einhaltung des Glasverbots an beiden Tagen kontrollieren. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website der Stadt Lüdenscheid zu finden.









