Am 9. Oktober letzten Jahres sind eine 16-Jährige und ein 62 Jahre alter Mann zufällig zeitgleich im Netto-Markt am Vogelberger Weg in Lüdenscheid. Plötzlich streichen die Finger des 62-Jährigen über das Gesäß der Teenagerin.

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Das Mädchen reagiert sofort, sagt, was passiert ist. Gut so, bestärkt ein Richter im Amtsgericht Lüdenscheid die 16-Jährige darin, richtig gehandelt zu haben. Es nicht einfach ignoriert zu haben führt zu einem Prozess wegen sexueller Belästigung.

Der 62-Jährige ist Angeklagter, das Mädchen ist als Zeugin geladen. In der Verhandlung übernimmt der Verteidiger zunächst das Reden für seinen Mandanten: "Er war vor Ort. Es ist auch zu einer Berührung gekommen. Es war aber keine Absicht. Für ihn war es nur ein Anrempler beim Einkaufen. Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass es mit Absicht war, tut es ihm leid." "Ich habe mich auch schon im Laden entschuldigt, zweimal", wirft der Angeklagte ein.

Mit 62 Jahren hat sich der Mann strafrechtlich bislang nichts zuschulden kommen lassen. Das, gepaart mit dem Gedanken, der 16-Jährigen eine unangenehme Aussage vor Gericht zu ersparen, veranlasst den Richter dazu, das Verfahren gegen den Lüdenscheider vorläufig einzustellen.

Zahlt der Angeklagte in sechs monatlichen Raten insgesamt 900 Euro an die 16-Jährige, wird das Verfahren endgültig auf Kosten der Landeskasse eingestellt.