Ab Februar liegt die Unterhaltung der meisten Fließgewässer im Stadtgebiet Halver in neuen Händen: Künftig übernimmt der Ruhrverband diese Aufgabe.
Vereinbarung unterzeichnet
Bürgermeister Armin Kibbert und Prof. Christoph Donner, Vorstandsvorsitzender des Ruhrverbands, unterzeichneten am Mittwoch, 21. Januar, eine entsprechende Vereinbarung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltministeriums tritt der Aufgabenübergang zum 1. Februar 2026 in Kraft. Betroffen sind rund 120 Kilometer Fließgewässer im Stadtgebiet. Etwa 20 Kilometer davon unterliegen den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer im Einzugsgebiet des Wupperverbands bleiben von der Regelung ausgenommen.
Entlastung für die Stadt
Der Rat der Stadt Halver hatte dem Schritt bereits im Juli 2025 einstimmig zugestimmt, die Verbandsversammlung des Ruhrverbands folgte im Dezember. „Für die Stadt bedeutet der Aufgabenübergang vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine deutliche Entlastung“, erklärt die Verwaltung. „Die Gewässerunterhaltung in Halver ist damit langfristig gesichert und rechtssicher organisiert.“ Zudem entstehen für die hoheitlichen Leistungen des Ruhrverbands keine Umsatzsteuern, Fördermittel für Gewässerentwicklungsmaßnahmen können weiterhin vollständig genutzt werden.
Fachkompetenz aus einer Hand
Der Ruhrverband bringt nach eigenen Angaben seine „gebündelte wasserwirtschaftliche Expertise“ ein. Dazu gehören die Bewertung des Gewässerzustands, die Planung, Koordination und Umsetzung ökologischer Entwicklungsmaßnahmen, auch unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes. In enger Abstimmung mit der Stadt Halver entstehe so ein integriertes Flussgebietsmanagement, das ökologische Ziele und wirtschaftliche Effizienz miteinander verbinde. „Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger: Gewässer werden aufgewertet, und Hochwasserrisiken können langfristig reduziert werden“, betont der Ruhrverband.
Nachhaltige Partnerschaft
Auch Halvers Bürgermeister Armin Kibbert sieht in der Zusammenarbeit einen wichtigen Schritt: „Wir freuen uns auf eine fachlich starke Partnerschaft und darauf, die Gewässerunterhaltung in Halver langfristig effizient und nachhaltig weiterzuentwickeln.“
Nach dem Landeswassergesetz liegt die Pflege der Gewässer zweiter Ordnung zwar grundsätzlich in der Verantwortung der Kommunen. Gleichzeitig eröffnen das Landeswassergesetz und das Ruhrverbandsgesetz Städten die Möglichkeit, diese Aufgabe auf den Ruhrverband zu übertragen — vorausgesetzt, Kommune und Verband verständigen sich darauf und die zuständige Aufsichtsbehörde stimmt zu. Mit der nun geschlossenen Vereinbarung nutzt die Stadt Halver genau diesen rechtlichen Rahmen.










