Die Gemeinde Schalksmühle treibt die Planungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus im Bereich Spormecke weiter voran. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23. Februar den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 31 „Feuerwehrgerätehaus Spormecke“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die entsprechenden Planunterlagen liegen nun vom 12. März bis zum 14. April öffentlich aus. In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben.

Neuer Standort für das Gerätehaus

Mit dem Neubau soll das Feuerwehrgerätehaus an einen neuen Standort verlegt werden. Hintergrund sind notwendige Erweiterungen und Modernisierungen, um die Feuerwehr künftig besser aufzustellen und an aktuelle Anforderungen anzupassen.

Der bisherige Standort des Gerätehauses soll anschließend anders genutzt werden: Dort sind Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag (OGS) der Grundschule Spormecke vorgesehen.

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird eine bisherige Gemeinbedarfsfläche von rund 1,36 Hektar künftig als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Am neuen Standort soll im Gegenzug eine etwa 0,79 Hektar große Fläche für Gemeinbedarf entstehen.

Umweltgutachten begleiten Planung

Die Planung wird von mehreren Gutachten begleitet. Dazu gehören unter anderem ein gemeinsamer Umweltbericht, eine Artenschutzprüfung mit 32 geprüften planungsrelevanten Arten, ein Grünordnungsplan sowie Untersuchungen zu Boden, Wasser und Lärmschutz.

Vorgesehen sind außerdem ökologische Ausgleichsmaßnahmen, darunter ein 14 Meter breiter Pflanzstreifen, mindestens 750 Quadratmeter Dachbegrünung sowie die Pflanzung von mindestens sechs Bäumen.

Einsicht im Rathaus und online möglich

Die Planunterlagen können online unter
www.schalksmuehle.de/wirtschaft-bauen/planen/ sowie über das Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de eingesehen werden.

Zusätzlich liegen sie im Rathaus Schalksmühle, Fachbereich Planen und Bauen (Zimmer 49) während der Dienstzeiten aus:

  • Montag bis Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
  • Freitag: 8 bis 12 Uhr

Stellungnahmen können bis 14. April 2026 schriftlich, per E-Mail an [email protected] oder zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden.