Rottweiler beißt Passanten mehrfach – Ordnungsamt ruft zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf

Ein entlaufener Rottweiler hat Ende Oktober in Plettenberg einen Passanten mehrfach gebissen. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Der Vorfall könnte für den Hundehalter strafrechtliche, zivilrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Die Stadt Plettenberg erinnert an die besonderen Pflichten bei der Hundehaltung.
Am Nachmittag des 28. Oktober ist es in Plettenberg zu einem Beißvorfall gekommen. Ein entwichener Rottweiler griff auf offener Straße einen Passanten an und biss ihn mehrfach. Nach Angaben des Betroffenen hatte dieser zuvor seinen kleinen Hund schützend auf den Arm genommen.
Der Vorfall nimmt die Stadt Plettenberg zum Anlass, auf die rechtlichen Pflichten von Hundehaltern und mögliche Konsequenzen solcher Angriffe hinzuweisen.
Für Rottweiler gelten besondere Vorschriften
Rottweiler zählen in Nordrhein-Westfalen nach dem Landeshundegesetz zu den sogenannten „Hunden bestimmter Rasse“. Der Gesetzgeber geht bei diesen Tieren von einem erhöhten Gefährdungspotenzial aus. Deshalb gelten besondere Anforderungen an ihre Haltung.
Unter anderem müssen die Halter sicherstellen, dass ihre Hunde ein eingezäuntes Grundstück nicht eigenständig gegen ihren Willen verlassen können. Kann ein Hund beispielsweise aufgrund mangelnder Sicherung entweichen und verletzt dabei einen Menschen, drohen dem Halter rechtliche Konsequenzen. Nach einer Strafanzeige kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, etwa wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Darüber hinaus kann der Geschädigte zivilrechtlich Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Für Hunde bestimmter Rasse schreibt das Landeshundegesetz deshalb eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden vor.
Beißvorfall kann Auswirkungen auf die Haltung haben
Auch ordnungsrechtlich kann ein Angriff Folgen haben. Die zuständige Ordnungsbehörde kann den amtlichen Veterinärdienst einschalten, um den Vorfall zu bewerten.
Wird nach einem unprovozierten Angriff auf einen Menschen die konkrete Gefährlichkeit des Hundes festgestellt, können zusätzliche Anforderungen an seine Haltung gestellt werden. Gleichzeitig wird überprüft, ob der Halter weiterhin die notwendige Zuverlässigkeit besitzt.
Im äußersten Fall kann ihm die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes bestimmter Rasse entzogen werden. Eine Einschläferung des Tieres kommt dagegen nur als letztes Mittel in Betracht und ist nach Angaben der Stadt in der Regel nicht verhältnismäßig.
Ordnungsamt kritisiert freilaufende Hunde
Plettenbergs Ordnungsamtsleiter Thorsten Spiegel weist in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Problem hin: Immer wieder ließen Hundehalter ihre Tiere in Wohngebieten, öffentlich zugänglichen Grünanlagen oder Krankenhausparks frei laufen. Teilweise reagierten sie selbst auf entsprechende Hinweise nicht.
In diesen Bereichen gilt nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anleinpflicht. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro, wobei sich die tatsächliche Höhe nach dem jeweiligen Verstoß richtet.
Spiegel appelliert deshalb an alle Hundehalter, ihre Tiere sorgfältig zu beaufsichtigen und gegen unbeabsichtigtes Entweichen zu sichern. Bereits einfache Vorkehrungen wie das Schließen von Gartentoren und Haustüren könnten dazu beitragen, Beißvorfälle und Verkehrsunfälle zu verhindern.
Sorgfalt, Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme seien entscheidend für ein möglichst konfliktfreies Miteinander von Hundehaltern und anderen Menschen im öffentlichen Raum, so Spiegel.







