Nicht einmal einen Monat nach der Sonderratssitzung zum geplanten Baugebiet Herksiepe/Schillerstein ist das im Anschluss in Auftrag gegebene Rechtsgutachten eingetroffen. Die Kanzlei Wolter Hoppenberg aus Münster hat es angefertigt, um den Sach- und Rechtsstand und somit das weitere Verfahren in der Angelegenheit eindeutig darlegen zu können.
Die Kanzlei kommt gleich zu Beginn des Gutachtens zu dem Schluss, dass „gegen die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 51 und 52 im beschleunigten Verfahren nach Paragraph 13b BauGB keine rechtlichen Bedenken“ bestehen.
Ferner heißt es, „dass die Bezirksregierung Arnsberg keinen direkten Einfluss auf die Aufstellung der beiden Bebauungspläne […] ausüben kann.“ Im Planverfahren nach Paragraph 13b BauGB bestehe demnach keine Pflicht, die Planung durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigen zu lassen.
Die Kanzlei führt aus: „Nicht anderes gilt deswegen, weil die Planungen nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können, der aktuell für die Plangebiete Flächen für die Landwirt-schaft darstellt. Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Damit erlaubt das beschleunigte Verfahren den Verzicht auf das ansonsten erforderliche Parallelverfahren, ohne dass für den Bebauungsplan eine Genehmigungspflicht nach § 10 Abs. 2 BauGB entsteht.“
Im Planverfahren nach Paragraph 13b BauGB sei die Bezirksregierung nur wie andere Behörden „als Träger öffentlicher Belange (TöB) zu beteiligen“. Ihr komme nach dem BauGB insoweit keine hervorgehobene Stellung zu, heißt es weiter in dem Gutachten.
Bloßer Hinweischarakter
Dies bedeute, dass sich die rechtliche Bedeutung der „Hinweise“ aus dem Schreiben vom 26. August im „bloßen Hinweischarakter erschöpft“. „Da die rechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Ergebnis nicht durchgreifen, ist die Stadt Halver dadurch nicht gehindert, die Bauleitplanung wie vorgesehen abzuschließen“, lässt die Kanzlei die Stadtverwaltung wissen.
Arnsberg als Regionalplanungsbehörde einbeziehen
Allerdings: Die Planung muss an die Ziele der Raumordnung angepasst sein. Insofern ist berechtigten Bedenken der Bezirksregierung hinsichtlich der Zielkonformität der Planung nachzugehen.
Und somit war und sei es erforderlich, die Bezirksregierung Arnsberg als Regionalplanungsbehörde in die Planung einzubeziehen und sich mit ihr abzustimmen, rät die Kanzlei in ihrem Gutachten. Das bedeutet konkret, Überhänge abzubauen und nicht zu nutzende Flächen aus dem vorgehaltenen Bestand zu streichen.
130 Anfragen für Wohnbaugrundstücke
Auch den Bedarf für die die Ausweisung der Wohngebiete „Am Schillerstein“ und „Herksiepe“ bestätigt die Kanzlei in ihrem Gutachten trotz des Flächenüberhangs. Sie bescheinigt Halver seit 2014 eine konstante und leicht steigende Einwohnerzahl, insbesondere die letzten 48 Monate zeigten einen deutlichen Anstieg der Einwohnerzahlen und der Einwohnerbewegungen. Für Halver lägen in einer Warteliste über 130 Anfragen für Wohnbaugrundstücke vor.
Abschließend beurteilt die Kanzlei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Anwohner beziehungsweise Grundstückseigentümer aus dem Bereich der Bestandbebauung eine zulässige Normenkontrolle erhebt, als gering, „da keine abwägungsrelevanten Belange ersichtlich sind, die mehr als nur geringfügig durch die Planung betroffen sind“.
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