Die unbekannten Täter sollen nach Aussagen von Zeugen um 22.18 Uhr den Laden unweit der Sparkassenfiliale an der Volmestraße betreten haben, um den Mann hinter dem Tresen zu überfallen. Dabei soll eine Schusswaffe verwendet worden sein.
Doch was dann folgte, war sicherlich nicht geplant: Das Überfall-Opfer setzte sich zur Wehr, es kam zu einer Verfolgung der mutmaßlichen Täter bis zum Bahnhof, der etliche hundert Meter entfernt ist. Dort kam es zu erheblicher körperlicher Gewalt. Ergebnis: Sowohl ein Tatverdächtiger als auch der Mann aus dem Laden kamen mit Rettungswagen ins Krankenhaus. Ob es sich bei dem Mann um den Ladenbesitzer oder einen Mitarbeiter handelt, wollte die Polizei bislang nicht kommentieren. Während Raubüberfälle nach einem derartigen Strickmuster leider zur Routine der Polizei gehören, wirft dieser Fall eine Reihe von Fragen auf: Handelt es sich um Serientäter, die in der jüngeren Vergangenheit auch andere Raubüberfälle in der Region begangen haben?
Auch ermittelt die Polizei derzeit auf Hochtouren, um die Rolle des Überfallenen einzuordnen. Dessen Recht ist es selbstverständlich, mit angemessenen Mitteln den Überfall zu vereiteln. Selbst eine vorläufige Festnahme des Täters ist erlaubt, dies regelt ein Paragraph in der Strafprozessordnung eindeutig. Opfer oder Tatzeugen dürfen sich in der Wahl der Mittel aber nicht „vergaloppieren“: Weder ist Selbstjustiz erlaubt, noch deckt der „§127 StPO“ wilde Verfolgungsjagden. Ob eine solche hier vorliegt, müssen nun die Ermittlungsbehörden beurteilen.
Außerdem birgt das Verhalten des Überfallopfers noch ein anderes Risiko, gibt Polizeipressesprecher Christoph Hüls zu bedenken: „In so einer Situation kann es passieren, dass man im Eifer des Gefechts nicht den tatsächlichen Täter zu fassen bekommt, sondern einen Unbeteiligten.“
Die Nahbereichsfahndung lief am Sonntag kurz vor Mitternacht auf Hochtouren. Mit zahlreichen Kräften wurden sowohl das Bahnhofsgelände abgesucht, als auch die nähere Umgebung. Selbst wenn es sich bei dem krankenhausreifen Tatverdächtigen wirklich um einen Beteiligten handelt, ist mindestens noch ein Täter auf der Flucht.
Im Rahmen der Emittlungen wurden am Tatort mehrere Personen befragt, Überwachungsvideos gesichtet und das betroffene Geschäft von Kriminalbeamten untersucht. Ob die Täter auch etwas erbeutet haben, ist nicht bekannt. Angesichts der Wehrhaftigkeit des ausgewählten Opfers bestehen daran allerdings große Zweifel.










