Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat im Dezember 2025 eine neue Gestaltungssatzung für die nördliche und südliche Altstadt sowie für den Bereich der Wilhelmstraße beschlossen. Seit dem 15. Januar 2026 ist sie rechtskräftig und soll dazu beitragen, das historische Stadtbild zu bewahren und gleichzeitig moderne Nutzungen und Gestaltungsformen zu ermöglichen.

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In der Gestaltungssatzung ist klar geregelt, wie Gebäude, Fassaden, Werbeanlagen und Freiräume in diesen sensiblen Innenstadtbereichen gestaltet werden dürfen. „Unser Ziel ist es, ein einstimmiges Erscheinungsbild zu sichern, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und das besondere Flair der Altstadt langfristig zu erhalten“, betont die Stadtverwaltung.

Die neue Gestaltungssatzung

Die neue Satzung ist deutlich übersichtlicher und einfacher anzuwenden als bisher. Inhalte wurden gestrafft, verständlicher formuliert und um Grafiken ergänzt. Damit soll es Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden sowie Planenden leichter gemacht werden, sich frühzeitig zu orientieren und genehmigungsfähige Lösungen zu entwickeln.

Besonders rund um das Thema „Werbeanlagen“ für Geschäfte in der Innenstadt wurden die Regelungen neu strukturiert. So wird in der Satzung nun deutlicher, wo, in welcher Größe und in welcher Form Werbung zulässig ist. „Zu große oder störende Werbeanlagen sollen vermieden werden, während gleichzeitig praktikable und zeitgemäße Lösungen — etwa mit Einzelbuchstaben oder zurückhaltender Beleuchtung — möglich bleiben sollen“, erläutert die Stadtverwaltung.

Neu ist, dass in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden können, wenn sie zum Charakter der Altstadt passen. Dadurch kann die Stadt künftig individueller auf besondere Situationen reagieren, ohne die gestalterischen Grundsätze aufzugeben. Auch moderne Anforderungen, etwa für Solaranlagen oder technische Aufbauten, sind in der Satzung geregelt.

Ein zusätzlicher Abschnitt befasst sich erstmals mit privaten Abfallbehältern im öffentlichen Raum: „Unser Ziel ist es, dauerhafte Abstellflächen vor historischen Gebäuden in der Altstadt zu vermeiden und ein einheitliches, ordentliches Erscheinungsbild sicherzustellen“, so die Stadtverwaltung.

Unterstützung statt Hürden

„Die Gestaltungssatzung versteht sich nicht als bürokratisches Hindernis, sondern als Hilfsmittel. Sie soll frühzeitig Klarheit schaffen, Planungen erleichtern und Konflikte vermeiden“, betont die Lüdenscheider Verwaltung. Wer in der Altstadt bauen, umbauen oder werben möchte, erhalte mit der Satzung eine verlässliche Orientierung.

Weblink zur Gestaltungssatzung der Stadt Lüdenscheid