Die differenzierten Hebesätze für die Grundsteuer B betragen somit ab 1. Januar 2025 754 Prozentpunkte für Wohngrundstücke und 1508 Prozentpunkte für Nichtwohngrundstücke (u. a. Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke). Bei der Neubewertung im Zuge der Grundsteuerreform sind die Messbeträge für Wohngrundstücke teilweise stark gestiegen und für Nichtwohngrundstücke gesunken. Durch die Differenzierung der Hebesätze soll dies ausgeglichen werden.
Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Hebesätze ermittelt, mit denen Plettenberg die Aufkommensneutralität erreicht. Die Stadt Plettenberg erzielte zuletzt Einnahmen aus der Grundsteuer A und B von rund sechs Millionen Euro. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche genutzte Grundstücke) wird auf 178 Prozentpunkte festgesetzt.
In der Satzung über die Hebesätze ist auch die Gewerbesteuer erfasst. Hier bleibt der Hebesatz bei 450 Prozentpunkten.
Vor allem die Fraktionen von SPD, PWG und Grünen sprachen sich für die Differenzierung aus, die sie als gerechter für die Bürger empfinden. Die CDU tendierte mehrheitlich zum einheitlichen Hebesatz, der bei 954 Prozentpunkten liegen würde. Die FDP hätte sich eine Verschiebung der Entscheidung um einige Monate gewünscht, um die Bürger besser über die Grundsteuerreform und ihre Folgen informieren zu können.
Einig waren sich alle Parteien, dass sie die Wahl „zwischen Pest und Cholera“ treffen müssten. Die Kritik gilt der Art und Weise, wie die Grundsteuerreform von Bund und Land umgesetzt wurde, wobei die Kommunen am Ende die Leidtragenden seien.
Die Abstimmung fiel schließlich mit 16 zu 14 Stimmen für die Einführung differenzierter Hebesätze aus.