Die Polizei hat am Donnerstagnachmittag, 17. September, in Lüdenscheid zwei Kinder auf einem E-Scooter gestoppt. Gegen 16 Uhr fiel das Duo an der Ecke Brüderstraße/Elsa-Brandström-Straße auf.

„Vorne am Lenker stand ein Elfjähriger stand am Lenker, hinter ihm ein neunjähriger Junge“, so die Polizei. Am E-Scooter habe zudem das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen gefehlt. Die Beamten brachten die beiden Kinder nach Hause. Gegen die Erziehungsberechtigte leiteten sie ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Wegen der Mitnahme eines Passagiers gab es außerdem eine Anzeige nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.

E-Scooter erst ab 14 Jahren

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Mindestalter für die Nutzung solcher Fahrzeuge grundsätzlich 14 Jahre beträgt. Außerdem müssen E-Scooter versichert sein, ein Versicherungskennzeichen tragen und dürfen keine weiteren Passagiere befördern. „Das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar und kann im Fall eines Unfalls sehr teure Folgen für den Fahrer haben“, warnt die Polizei.