Die Kreispolizeibehörde (KPB) Ennepe-Ruhr geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Ab dem 1. Juli 2025 werden Strafanzeigen auf den Dienststellen im Kreisgebiet ausschließlich digital erfasst und weiterverarbeitet. Die klassische Papierakte wird damit in vielen Fällen durch ein digitales Verfahren ersetzt.
Grundlage dieser Umstellung ist die Strafprozessordnung (§§ 32–32f StPO), die ab dem 1. Januar 2026 die elektronische Aktenführung für Strafverfahren bundesweit verbindlich vorschreibt.
Mit der vollständigen Digitalisierung der internen Bearbeitung folgt nun der nächste Entwicklungsschritt: Künftig werden Strafanzeigen nicht mehr ausgedruckt, sondern digital erfasst und über sichere Schnittstellen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der bislang übliche Versand von Papierakten entfällt. Die neue Vorgehensweise soll Ressourcen sparen, Prozesse beschleunigen und die Kommunikation zwischen Polizei, Justizbehörden und Gerichten effizienter gestalten.
Dokumente digital übermitteln
Auch für Anzeigenerstattende ergeben sich Änderungen: Dokumente können ab sofort digital übermittelt und empfangen werden. Die jeweiligen E-Mail-Adressen werden im Rahmen der Anzeigeerstattung mitgeteilt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in akuten Notfällen jedoch weiterhin der Notruf 110 zu wählen ist – insbesondere bei laufenden Straftaten, Gefahrenlagen, vermissten Kindern und Personen, insbesondere dann, wenn eine hilflose Lage nicht ausgeschlossen werden kann.
Stichwort E-Akte
Seit 2018 arbeiten das Ministerium der Justiz, das Innenministerium und das Landeskriminalamt zusammen, um die elektronische Akte in Strafsachen voranzubringen. Aufgrund der zahlreichen Akteure, die in einem Strafverfahren involviert sind, wie unter anderem die Polizei, der Zoll, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendgerichtshilfen und Verteidiger, ist der Prozess komplex.
Im Rahmen des Projekts wurde deshalb ein Stufenplan entwickelt, der vorsieht, wann welche Akten digital statt auf Papier übersandt werden. So wurde im Oktober 2020 die E-Akte für alle Verfahren wegen Ladendiebstahls bis zu 2000 Euro Schaden aufgelegt. Seit April 2021 verschicken die Pilotbehörden Aachen, Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal auch die Akten in Verfahren wegen einfacher Körperverletzung per Mausklick. Seit dem 1. Juli 2021 kann die Polizei darüber hinaus auch die Akten in Verfahren wegen Raubdelikten elektronisch an die Justiz übermitteln.
Mit der elektronischen Akte setzt die Landesregierung das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ um. Dieses Bundesgesetz sieht die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend vor.