Über die Internetplattform Vintage bietet eine Frau aus Meinerzhagen im Mai letzten Jahres einen Markenjogginganzug an und erhält dafür 62 Euro. Bei der Kleidung handelt es sich um eine Fälschung. Mit dem Verdacht, die 37-Jährige betreibe Plagiats-Handel im größeren Stil, findet Mitte November im vergangenen Jahr eine Wohnungsdurchsuchung statt.
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Tatsächlich stoßen die Ermittler auf einen großen Karton voller Plagiate. Darunter Pullover, T-Shirts, Jogginganzüge und Jacken. Die Meinerzhagenerin muss sich in diesem Zusammenhang wegen gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Marken- und das Designgesetz, sowie wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lüdenscheid verantworten.
Die Frau wirkt nervös. Deshalb erklärt ihr Anwalt für sie: "Der Anklage soll nicht entgegengetreten werden." Zum Internetverkauf und damit zum vorgeworfenen Betrug soll nichts gesagt werden. Es sei fraglich, ob in diesem Fall eine Täuschungsabsicht vorliege, wenn Kleidung, die 200 Euro wert ist, plötzlich für 62 Euro angeboten werde, so der Richter.
Es sei gut möglich, dass die Angeklagte davon ausgegangen sei, die Käufer wüssten angesichts des Preises, dass es sich um Plagiate handelte. Die Frau gibt zu, die Kleidung gehabt zu haben. Woher, dazu schweigt die 37-Jährige.
Sie ist nicht vorbestraft. Für den Verstoß gegen das Marken- und das Designgesetz kassiert die Bürgergeldempfängerin und Dreifachmutter eine Geldstrafe von 1800 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil sowohl die Meinerzhagenerin, als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft Rechtsmittelverzicht erklären.






