Frühlingszeit ist Osterzeit - und zum Osterfest gehören auch jedes Jahr die Osterfeuer, an denen man sich mit seinen Nachbarn, Freunden und Bekannten trifft. Wer jedoch ein Osterfeuer in seinem Ortsteil entzünden möchte, muss diese Veranstaltung in jedem Fall beim Ordnungsamt der Gemeinde anmelden. Darauf macht die Verwaltung der Ebbegemeinde aufmerksam.

Überregionale Nachrichten

Folgende Voraussetzungen zur Anmeldung müssten erfüllt sein, heißt es in der Info des Ordnungsamtes: 

Zu beachten sei, dass das Osterfeuer der Brauchtumspflege diene und dadurch gekennzeichnet sei, dass ein/e in der Ortsgemeinschaft verankerte/r Glaubensgemeinschaft, Organisation, Verein oder sonstige Interessensgemeinschaft das Feuer als öffentliche Veranstaltung durchzuführe. 

Osterfeuer innerhalb von Wohnbebauungen würden nicht zugelassen. Pro Ortsteil im Außenbereich solle nur ein Osterfeuer stattfinden. Die zu erwartende Besucherzahl sollte mindestens 30 Personen betragen.

Das Feuer dürfe nur auf einem Gelände abgebrannt werden, auf dem folgende Mindestabstände eingehalten würden: 

► 200 Meter von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen,

► 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang erbauten Ortsteilen errichtet sind, sowie von Waldflächen.

► 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen

► 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen

► 10 Meter von befestigten Wirtschaftswegen.

Es dürften nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden.

Eine Anmeldung müsse bis zum 23. März beim Ordnungsamt der Gemeinde Herscheid vorliegen. Dieser müsse ein Lageplan mit Angaben über die genaue Örtlichkeit des Abbrennortes beigefügt werden.  Das Antragsformular lasse sich herunterladen. Wenn Alkohol ausgeschenkt werden solle, müsse ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) gestellt werden. Ratschläge erteilt Angelika Schürmann unter Tel. 02357/909333, schriftliche Fragen kann man an [email protected] richten.