Die Osterzeit erstreckt sich in diesem Jahr vom 8. April bis zum 10. April und damit auch der erlaubte Zeitraum für Osterfeuer oder auch Brauchtumsfeuer. Eine Anmeldung dafür ist ab sofort bei der Stadt möglich.
Die Stadt Kierspe definiert sie als „offene Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.“ Benutzt werden dürfen demnach „geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste.“ Und weiter: „Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaftsgemeinschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist.“
Regeln für das Osterfeuer
Wichtig sei es, die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden, betont die Stadt. Diese Maßnahme diene dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.
Das Osterfeuer ist laut Stadt so zu platzieren, dass zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen ein Abstand von mindestens 50 Metern, zu sonstigen baulichen Anlagen ein Abstand von mindestens 25 Metern, von öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 25 Metern und von befestigten Wirtschaftswegen ein Abstand von mindestens 10 Metern eingehalten wird.
Zur Anmeldung des Osterfeuers
Ein Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe bis spätestens Donnerstag, 23. März, unter Angabe von Verbrennungsort- und zeit, Größe des Brauchtumsfeuers und eines verantwortlichen Ansprechpartners mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung anzuzeigen.
Das Brauchtumsfeuer ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Die Kosten belaufen sich laut Stadt Kierspe auf 25 Euro.
Das Brauchtumsfeuer darf erst nach erfolgter Genehmigung durch die Ordnungsbehörde abgebrannt werden.
Kontakt und Anmeldemöglichkeiten
Cordula Weigel
Telefonnummer: 02359 / 661-133
Hendrik Kasper
Telefonnummer: 02359 / 661-138
E-Mail: [email protected]