Die anhaltende Hitze und Trockenheit setzen den Gewässern im Märkischen Kreis zunehmend zu. Trotz vereinzelter Regenschauer in den vergangenen Wochen sind die Wasserstände in Bächen, Flüssen und Seen deutlich gesunken. Die Kreisverwaltung hat deshalb mit sofortiger Wirkung ein umfassendes Wasserentnahmeverbot verhängt.
Ökosysteme stehen unter Druck
Wie die Untere Wasserbehörde mitteilt, täuschen die jüngsten Niederschläge über die tatsächliche Lage hinweg. „Die Feuchtigkeit ist nicht bis in tiefere Bodenschichten vorgedrungen. Eine nachhaltige Entlastung der Gewässer ist dadurch ausgeblieben“, heißt es aus der Behörde. Auch die Grundwasserbestände hätten sich in den vergangenen Jahren nicht ausreichend erholt.
Die Folgen sind bereits sichtbar: Viele Gewässer führen deutlich weniger Wasser als üblich, einige drohen sogar auszutrocknen. Das hat gravierende Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen: „Die geringen Wasserabflüsse beeinträchtigen den Lebensraum zahlreicher Organismen erheblich“, erklärt die Untere Wasserbehörde. Besonders betroffen seien Fischarten, Amphibien und Insekten, die auf intakte Gewässer angewiesen sind.
Auch für Tiere an Land verschärft sich die Situation, da offene Wasserstellen als Trink- und Nahrungsquelle dienen. Das zusätzliche Abpumpen von Wasser würde die Lage weiter verschlimmern. „Eine Entnahme verschärft den ohnehin kritischen Zustand und kann nachhaltige Schäden für den gesamten Wasserhaushalt verursachen“, so die Kreisverwaltung.
Verbot gilt bis Ende Oktober
Die Allgemeinverfügung ist am Donnerstag, 9. Juli, in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Gräben und Seen mittels Pumpen oder fahrbarer Behälter. Eine Verlängerung oder frühere Aufhebung ist je nach Entwicklung möglich.
Zusätzlich wird erwartet, dass auch für die Flüsse Ruhr und Lenne ein entsprechendes Verbot folgt: „Aufgrund der entsprechenden Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Arnsberg, die voraussichtlich am 15. Juli erlassen wird, gilt dieses Verbot dann an allen Oberflächengewässern im Kreisgebiet“, heißt es aus der Verwaltung.
Ausnahmen und Hinweise zum Umgang mit Wasser
Von der Regelung ausgenommen bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen sowie das Tränken von Vieh an speziell eingerichteten Tränken. Bestehende wasserrechtliche Genehmigungen behalten ebenfalls ihre Gültigkeit, wobei auch hier Einschränkungen bei niedrigen Wasserständen zu beachten sind. Die Kreisverwaltung appelliert daher an einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser: „Auch dort, wo eine Nutzung erlaubt ist, sollte Wasser sparsam eingesetzt werden.“
Verstöße können teuer werden
Wer sich nicht an das Wasserentnahmeverbot hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: „Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, betont der Märkische Kreis.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Märkischen Kreises unter https://www.maerkischer-kreis.de/aktuelles/amtsblatt (Nummer 27 vom 8. Juli 2026; Beschränkung von Wasserentnahmen) eingesehen werden.









