Als Inhaberin einer Reinigungsfirma, führt eine Vierfachmutter über acht Monate hinweg Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte nicht an die Krankenkasse ab.
Insgesamt 9041,20 Euro bleibt sie schuldig. Im Februar dieses Jahres musste sich die Frau im Amtsgericht Lüdenscheid einem Strafrichter stellen. Am Ende der Verhandlung stellt er das Verfahren vorläufig gegen eine Zahlung von 900 Euro ein.
Die ersten vier Raten und damit 600 Euro zahlt die Angeklagte auch. Doch dann kommt plötzlich kein Geld mehr von ihr. Die Folge ist ein erneuter Termin im Amtsgericht am Montag, 1. Dezember. Die 43-Jährige bekommt die Gelegenheit, sich zum Ausbleiben der Zahlungen zu äußern. „Ich habe ja erst Raten gezahlt. Dann habe ich es, ich schwöre das bei meinen Kindern, wirklich nur vergessen", erklärt die Lüdenscheiderin. Es sei viel Schlimmes in ihrer Familie passiert. Darüber sei es aus den Augen geraten. „Als ich die Ladung (zum neuen Gerichtstermin) im Briefkasten gesehen habe, war das ein Schock", gibt die Frau an. Warum sie den Rest nicht nach Erhalt der Ladung gezahlt habe, hakt der Richter nach. „Das wollte ich ja", sagt die Angeklagte. Ihr Lebensgefährte habe ihr allerdings davon abgeraten. Sie sollte besser erst einmal die Verhandlung abwarten. „Aber wenn das noch möglich ist, könnte ich den Rest sofort zahlen", erklärt die Frau. Das macht den Richter stutzig. Schließlich lebt die Angeklagte von Bürgergeld. „Wie soll das gehen", fragt er. „Ich habe von meinem Bürgergeld etwas gespart. So 500 Euro", antwortet die 43-Jährige.
Bevor der Vorsitzende eine Entscheidung trifft, wirft er einen Blick in die Akte. Daraus ergibt sich, dass die Angeklagte ihre damalige Firma „chaotisch" geführt hatte. Es habe nahezu keine Buchführung gegeben. „Sie hatten offenbar keine Ahnung von Selbstständigkeit und waren völlig überfordert", fasst der Richter zusammen. „Ja", bestätigt die 43-Jährige diese Vermutung. Vorbestraft ist die Lüdenscheiderin nicht. Der Richter gibt der vierfachen Mutter noch eine Chance. Zahlt sie bis Ende Dezember die noch fehlenden 300 Euro, wird die Akte geschlossen.








