Seit seinem 14. Lebensjahr ist ein 40 Jahre alter Obdachloser drogenabhängig. Aus Cannabis wird irgendwann Heroin. Der Mann verliert seine Wohnung, rast die Abwärtsspirale immer weiter hinunter. Das Bürgergeld, das er bekommt, reicht nicht, um seine Sucht bis zum Ende des Monats zu befriedigen. 20 Euro und mehr verschlingt sein Drogenkonsum täglich. Und so wird der Mann kriminell, um sich vor Entzugserscheinungen zu bewahren.
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Am 13. Juli letzen Jahres steckt er bei Rossmann an der Knapperstraße in Lüdenscheid acht Parfumflaschen für insgesamt 525,60 Euro in seinen Rucksack. Der Täter entkommt zwar und verkauft sein Diebesgut auf der Straße. Eine Kamera nimmt aber alles auf und überführt den Mann dadurch.
Am 22. Januar schlägt er dennoch abermals bei Rossmann zu. Dieses Mal hat es der Täter in der Filiale an der Altenaer Straße in Lüdenscheid auf Kosmetika für 87,60 Euro abgesehen. Er wird erwischt und die Ware verbleibt im Geschäft.
Ebenso ergeht es ihm am 14. Februar im Lidl-Markt an der Altenaer Straße bei einem Diebstahl von vier Flaschen Wodka für 25,96 Euro. Für die drei Vorfälle soll sich der 40-Jährige im Amtsgericht Lüdenscheid verantworten. Er erscheint jedoch nicht, woraufhin der Richter einen Haftbefehl erlässt.
Kurze Zeit später am selben Tag taucht der Angeklagte bei der - vorübergehend im Gebäude des Amtsgerichts untergebrachten - Bewährungshilfe auf. Und so kann doch noch verhandelt werden. "Mein Mandant räumt sämtliche Taten vollumfänglich ein. Er ist von Heroin abhängig", erklärt der Verteidiger. Der Richter verurteilt den 40-Jährigen mit Blick auf 15 Vorstrafen, darunter Drogenbesitz, Körperverletzung, mehrfach Diebstahl, Sachbeschädigung, Betrug und Unterschlagung, zu neun Monaten Haft.
Für eine Bewährung sieht der Vorsitzende keinen Raum mehr. Damit habe sein Mandant auch nicht gerechnet, sagt der Verteidiger. Für den Richter steht fest, dass nur eine Therapie dem Mann von Drogen und damit mutmaßlich auch von weiteren Straftaten abbringen kann. Das wolle er jetzt auch in Angriff nehmen, sagt der Angeklagte.








