Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW ist für die Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Verkehrsraum ab 2025 eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Bei deren Vergabe müssen gemeinnützige und gewerbliche Sammler grundsätzlich gleich behandelt werden.
Die Gesamtanzahl der Standorte bestimmt sich anhand der Einwohnerzahl (1000 Einwohner pro Standort). Daraus ergebe sich ein Gesamtbedarf von sechs bis sieben Altkleidercontainern im Gemeindegebiet, erklärte Barbara Sauerland. Auf dem Gemeindegebiet stehen darüber hinaus auch auf privaten Grundstücken, die öffentlich zugänglich sind, Altkleidercontainer.
Die Gemeindeverwaltung hat sich dazu entschieden, folgende Standorte auszuweisen: Feuerwehrgerätehaus Rärin, Habbeler Sraße (Parkplatz Rammberghalle), Friedliner Straße (PFT), Gemeinschaftshalle, Müggenbrucher Weg (unterhalb Panne-Eck), Ober-Holte (Standort Glascontainer).
Diese Plätze werden unter allen Bewerbungen von Organisationen und Unternehmen durch ein Losverfahren für jeweils drei Jahre vergeben. Die Sondernutzungsperiode beginnt erstmals am 1. Februar 2025.
Der Umweltausschuss empfahl dem Rat einstimmig den Erlass des Standortkonzeptes und der Ermessensrichtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer in der Gemeinde Herscheid.