Die Stadt Halver hat eine neue Gebührensatzung für standesamtliche Leistungen beschlossen. Der Rat der Stadt stimmte der Satzung in seiner Sitzung am Montag, 13. Juli, zu. Sie wurde am 17. Juli öffentlich bekannt gemacht und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die neue Satzung legt unter anderem Gebühren für Eheschließungen, namensrechtliche Erklärungen und weitere Leistungen des Standesamtes fest.

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Die Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung einer Eheschließung kostet 50 Euro. Wenn bei der Prüfung ausländisches Recht berücksichtigt werden muss, beträgt die Gebühr 80 Euro. Die eigentliche Eheschließung kostet zusätzlich 20 Euro. Die Trauung im Trauzimmer des Standesamtes während der üblichen Öffnungszeiten bleibt gebührenfrei.

Wer den Sitzungssaal des Rathauses für die Eheschließung nutzt, zahlt zusätzlich 30 Euro. Trauungen außerhalb der Amtsräume kosten zu den üblichen Öffnungszeiten zusätzlich 50 Euro. Außerhalb der Amtsräume und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten werden 100 Euro fällig.

Für weitere standesamtliche Leistungen sieht die Satzung Gebühren vor. So kostet beispielsweise die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder einer elektronischen Personenstandsbescheinigung 12 Euro. Eine Auskunft aus einem Personenstandsregister oder die Einsichtnahme kostet 10 Euro.

Namensrechtliche Erklärungen werden je nach Art mit 10 bis 45 Euro berechnet. Für die nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung, einer Lebenspartnerschaft oder einer Geburt fallen 60 Euro an. Die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls kostet ebenfalls 60 Euro.

Mit der neuen Gebührensatzung legt die Stadt Halver die Kosten für die verschiedenen Leistungen des Standesamtes in einem eigenen Gebührentarif fest.