Lüdenscheid. Zwischen November 2022 und Anfang 2023 statten eine Frau (52) und ihr 31 Jahre alter Sohn einem Jeans-Geschäft im Stern-Center in Lüdenscheid mehrfach Besuche ab. Der Sohn verlässt den Laden nach drei Malen mit Kleidung im Gesamtwert von 1115,40 Euro, seine Mutter nach vier Malen mit Waren für 929,14 Euro. Die beiden zahlen jeweils mit Bankkarte und damit per Lastschriftverfahren. Problem: Keines der Konten ist gedeckt. Das Duo bleibt dem Geschäft das Geld also schuldig.
Als das herauskommt, schaltet das Unternehmen die Polizei ein. Der Fall landet im Amtsgericht Lüdenscheid. Beide Angeklagten machen die gleiche Aussage. Nämlich, dass sie davon ausgegangen seien, Geld von der Arbeitsagentur auf dem Konto zu haben. Der Sohn erhält für sich und seine sieben Kinder knapp 2500 Euro, auf das Konto der Mutter fließen ebenfalls Leistungen vom Staat. Der Verteidiger der 52-Jährigen gibt an, nicht seine Mandantin, sonder deren Ehemann verwalte das Konto. Sie habe zwar nicht immer den genauen Überblick über die Finanzen, sei an den Tagen der Einkäufe aber „felsenfest“ davon ausgegangen, das Konto sei gedeckt.
Unternehmen schaltet Polizei ein
Ein Prokurist der Jeans-Laden-Kette erklärt im Zeugenstand, das wohl öfter mutmaßlich Mitglieder derselben Familie mit Karten zu nicht gedeckten Konten Einkäufe im Geschäft tätigen. Irgendwann sei ihnen ein gewisser Abstandsrhythmus zwischen den Vorfällen aufgefallen. Das hätte das Unternehmen an die Polizei weitergeleitet. Die Beamten sollen sich dann wohl mit Erfolg auf die Lauer gelegt haben.
„Ich war aber nicht dabei“, bemerkt der 56-Jährige. Er sagt zudem aus, dass eine Mitarbeiterin der Lüdenscheider Filiale ihn irgendwann angerufen hätte, um ihm mitzuteilen, dass ein paar Leute bedrohlich vor dem Geschäft stünden. Aus Angst habe sie die Security vom Stern-Center darum gebeten, sie zu ihrem Auto zu begleiten. Aber auch das sei nur Hörensagen. Ebenso wie eine Information, die der Zeuge von der Polizei bekommen haben will. Danach soll die Familie wohl bereits polizeibekannt sein und ein Hausverbot für das Stern-Center haben. Unterm Strich sind dem Gericht all die Angaben zu viel Hörensagen. Daher wird die Sitzung vertagt. An einem neuen Termin sollen unter anderem der Ehemann der Angeklagten und die Mitarbeiterin des Geschäfts als Zeugen gehört werden. Zudem soll eine Kontostandsübersicht beschafft werden. Wann dieser zweite Anlauf stattfindet, ist noch unklar.