Für den städtischen Haushalt 2026 in Iserlohn zeichnet sich jetzt doch eine Mehrheit ab. Nachdem der Etat in der Ratssitzung am 17. Februar mit knapper Mehrheit abgelehnt worden war, haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Gruppe in mehreren Gesprächen geeinigt und für Mittwoch, 25. März, eine Sondersitzung des Rates beantragt.

Überregionale Nachrichten

„Das Ziel der Sondersitzung ist es, einen den veränderten Rahmenbedingungen angepassten Haushalt 2026 der Stadt Iserlohn zu verabschieden. Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen haben sich auf politische Leitlinien verständigt, unter denen ein Haushalt mitgetragen wird“, heißt es in dem Schreiben an Bürgermeister Michael Joithe. Den Antrag nicht mit unterschrieben hat die Fraktion „Die Iserlohner“. Diese hatte seinerzeit dem Etat-Entwurf von Kämmerer Michael Wojtek und Bürgermeister Michael Joithe zugestimmt. In der Folge hatte die CDU die Zusammenarbeit mit ihr aufgekündigt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Fabian Tigges (rechts) und der 3. Stellv. Bürgermeister Iserlohns, Karsten Meininghaus. Archivfoto: Hendrik Klein
Foto: Hendrik Klein / LokalDirekt

Voraussetzung für ein positives Votum der antragstellenden Fraktionen und Gruppen ist ein positiver Beschluss des Rates zu folgenden Vorschlägen:

1.   Personalkonzept

    • Der Personalaufwand stellt einen der größten Ausgabenblöcke im städtischen Haushalt dar. Gleichzeitig besteht fraktions- und gruppenübergreifend Einigkeit darüber, dass ein strategisch ausgerichtetes Personalkonzept seit Jahren überfällig ist, wenngleich es zu dessen Ausrichtung durchaus auch unterschiedliche Positionen und Abstimmungsbedarfe geben wird. Die Verwaltung wird daher beauftragt
    • , ein verbindliches, langfristig angelegtes Personalkonzept zu erarbeiten und vorzulegen. Dieses soll insbesondere Effizienzpotenziale, strukturelle Anpassungen, Priorisierungen von Aufgaben sowie Möglichkeiten der Digitalisierung und Automatisierung berücksichtigen. Den grundsätzlichen Auftrag hierzu hat der Rat bereits am 17. Februar erteilt.
    • Ein entsprechender Vorschlag ist zunächst im Haupt- und Personalausschuss Ende Juni 2026 und anschließend dem Rat im Juli 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Es darf hier aufgrund der Bedeutung für die Herausforderungen der Folgejahre keine weiteren Verzögerungen geben.
    • Neue Stellen, insbesondere in den Bereichen Jugendhilfeplanung, Jugendhilfe im Strafverfahren sowie Starkregenmanagement, sollen geprüft, aber nur dann eingerichtet werden, wenn im gleichen Umfang an anderer Stelle Personalressourcen eingespart oder umgeschichtet werden. Ziel ist eine konsequente Priorisierung innerhalb des bestehenden Stellenrahmens.
In der Ratssitzung am 17. Februar wurde der von der Verwaltung vorgelegte Etat-Entwurf mit knapper Mehrheit abgelehnt. Archivfoto: Hendrik Klein
Foto: Hendrik Klein / LokalDirekt

  1. Aufgabenkritik
    • Die Verwaltung wird beauftragt, eine umfassende Aufgabenkritik durchzuführen. Dies beinhaltet auch, eine vollständige Auflistung aller extern vergebenen Leistungen vorzulegen. Dabei ist unter strenger Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu prüfen, welche Aufgaben zum Beispiel selbst oder durch Eigenbetriebe kosteneffizienter erbracht werden und bei welchen Aufgaben eine Vergabe an Dritte wirtschaftlicher ist. Entsprechende Vergleichsrechnungen sind dabei mit einer transparenten Gegenüberstellung darzustellen. Ziel ist die Prüfung bestehender Aufgaben, Standards und Strukturen auf Effizienz und Priorität sowie die Optimierung der Haushaltsführung durch einen sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel. Die Ergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2027 vorzulegen, spätestens im Sitzungslauf September/Oktober 2026.
    • Die Verwaltung legt in der nächsten Ratssitzung eine transparente Darstellung der tatsächlichen Ergebnisse sowie der strukturellen Auswirkungen des Picture-Prozesses vor. Sollten sich aus dem Prozess keine signifikanten strukturellen Effekte ergeben haben, sind die in diesem Zusammenhang geschaffenen oder vorgesehenen Stellen unverzüglich kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls abzuwickeln.

    • Der Ratsbeschluss vom 20. Mai 2025 zur Neuausrichtung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW 2.0) ist konsequent umzusetzen. Ziel ist der Abbau von Parallelstrukturen und organisatorischen Redundanzen.
    • Die Beschäftigungsförderung wird zum 01.06.2026 wieder bei der Stadt angesiedelt. Parallel dazu wird im Zuge der strukturellen Neuaufstellung der GfW geprüft, ob und in welcher Form die Beschäftigungsförderung ab dem 01.01.2027 organisatorisch als gemeinnützige Gesellschaft unter dem Dach der GfW 2.0 geführt werden kann.
    • Freiwillige Leistungen der Stadt, beispielsweise Zuschüsse für Freibäder, sollen durch langfristige und verlässliche Vereinbarungen abgesichert werden. Die Verwaltung legt den zuständigen Fachausschüssen hierzu bis spätestens zum Sitzungslauf September/Oktober 2026 entsprechende Beschlussvorlagen vor.
    • Ehrenamtliche Strukturen in Iserlohn dürfen durch den Haushalt 2026 nicht zusätzlich belastet werden. Verbands-, Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen sind zentrale Säulen des gesellschaftlichen Lebens der Stadt und werden ausdrücklich gestärkt. Die vorgesehenen Kürzungen bei Werbegemeinschaften und vergleichbaren Strukturen werden daher zurückgenommen.
Sie hatten für den Haushaltsplan-Entwurf gestimmt - Michael Barth (links) und Christian Grobauer von der CDU. Archivfoto: Hendrik Klein
Foto: Hendrik Klein / LokalDirekt

  1. Umlagefinanzierung und strukturelle Unterfinanzierung
    • Die antragstellenden Fraktionen stellen fest, dass die strukturellen finanziellen Herausforderungen der Kommunen durch umlagebasierte Finanzierungsstrukturen drastisch verschärft werden. Die gegenwärtige Ausgestaltung der kommunalen Umlagen führt vielerorts zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Haushalte und erschwert eine nachhaltige Haushaltssteuerung.
    • Rat und Verwaltung werden daher aufgefordert, gemeinsam und mit Nachdruck gegenüber Land und Bund für eine strukturell verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen einzutreten. Ziel ist eine verlässlichere, auskömmliche und dauerhaft tragfähige Finanzierung kommunaler Aufgaben.
  2. Haushaltssicherungskonzept und langfristige Einschnitte
    • Es ist unumgänglich, im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts auch langfristige Konsolidierungsmaßnahmen vorzusehen. Die antragstellenden Fraktionen und die Ratsgruppe halten fest, dass das vorliegende Haushaltssicherungskonzept der Vorschlag der Verwaltung ist. Sie machen dazu jedoch unmissverständlich deutlich, dass es gemeinsamer Maßstab und Auftrag ist, sämtliche Spielräume auszuschöpfen und kooperative Anstrengungen zu unternehmen, um diese Einschnitte in der Zukunft möglichst zu vermeiden. Die aktuell für die Folgejahre bis 2034 angedachten Maßnahmen bedeuten einen Zeithorizont von bis zu acht Jahren, der zwingend genutzt werden muss, um mit wirtschaftlicher Vernunft, interkommunaler Zusammenarbeit und tragfähigen Lösungen zu verhindern, dass solche Eingriffe tatsächlich zum Tragen kommen.