Masern: Kreis informiert über Meldepflicht und Meldewege

Das Masernschutzgesetz soll insbesondere dazu dienen, den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, Kindergärten, Schulen und auch in medizinischen Einrichtungen zu fördern. - Symbolfoto: Raffi Derian / Märkischer Kreis