„In dem Moment habe ich Schreie und ein Knarzen gehört“, sagt sie im Zeugenstand des Amtsgerichts Lüdenscheid. Es ist der Prozess gegen den Sohn ihres Nachbarn. Von ihm geht an Heiligabend nämlich das Schreien und Knarzen aus. Der 24-Jährige wirft mit Steinen die Scheiben des Wagens seines Vaters ein, zersticht die Reifen und beschädigt den Lack.
„Das Auto war total zerkratzt mit Hakenkreuzen und die Scheiben waren kaputt“, berichtet die Zeugin. Mindestens 5000 Euro Schaden sind am Fahrzeug entstanden. Der Angeklagte gibt die Sachbeschädigung sofort zu. Und er räumt ein, auch Steine in Richtung seines Vaters geworfen zu haben. Der Verteidiger erklärt, sein Mandant sei drogenabhängig und psychisch erkrankt. Zur Tatzeit sei er obdachlos gewesen, habe seine Medikamente gegen die Erkrankung nicht bekommen. Dafür habe er vor der Tat eine Woche lang Drogen und Alkohol konsumiert. „Täglich zwei Gramm Kokain und Cannabis“, konkretisiert der Angeklagte.
Zum Tatmotiv sagt er: „Es war wegen der Scheidung meiner Eltern. Mein Vater ist fremdgegangen. Ich war sauer. Eigentlich wollte ich ihn nur zur Rede stellen. Ich hab das Auto gesehen, da bin ich ausgetickert.“ Im Sommer 2024 war der Angeklagte aus demselben Grund auf seinen Vater los und hatte ihm vor dessen Haustür einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Auch das gibt der 24-Jährige zu. Ebenso einen Vorfall von Anfang September. Da hatte er trotz Hausverbots eine Spielhalle in Lüdenscheid betreten und eine Mitarbeiterin als „fette Hure“ bezeichnet. Zu guter Letzt hatte ebenfalls im Sommer 2024 auch der damalige Vermieter des Angeklagten dessen Wut zu spüren bekommen. Per WhatsApp hatte der Lüdenscheider ihn als „Schwuchtel“ und „scheiß Türke“ betitelt. „Ich habe ihn beleidigt, weil er meine Wohnung nicht gemacht hat. Im Badezimmer war Schimmel. Ich habe ihn öfter darauf angesprochen“, begründet der 24-Jährige sein Verhalten.
Derzeit befindet sich der Mann in stationärer Therapie. „Ich mache schon mein ganzes Leben lang Therapie“, sagt der Angeklagte. Zu einem Urteil kommt es an dem Tag nicht. Es soll erst ein Gutachten zum Zustand des Lüdenscheiders zu den Tatzeiten erstellt werden.