Die Formalitäten sind abgeschlossen: Die Stadt Lüdenscheid hat nach eignen Angaben die Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbots für den reinen Transitverkehr am Freitag, 2. Juni, an den Landesbetrieb Straßen.NRW als zuständigen Baulastträger geschickt. In der kommenden Woche werden im Stadtgebiet die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt, ehe das Verbot dann wie geplant am 10. Juni in Kraft tritt, so die Mitteilung. Nach einer Überarbeitung enthält die Anordnung jetzt auch klare Regelungen für Wohnmobile, Anhänger und Co., betont die Stadt darin.
„Alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, deren Ziel nachweisbar innerhalb des Stadtgebietes liegt, dürfen weiterhin ohne eine besondere Genehmigung Lüdenscheider Straßen befahren, um zu ihrem Zielort zu gelangen. Dies betrifft auch Wohnmobile, landwirtschaftlichen Verkehr sowie alle mautbefreiten Fahrzeuge“, heißt es in den Reglungen der Stadt zum Lkw-Durchfahrtsverbot. Und weiter: „Wer beispielsweise ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen besitzt und in Lüdenscheid wohnt oder aber Lüdenscheid gezielt ansteuert, muss keine Ausnahmegenehmigung beantragen.“
Ausnahmeregelungen: Das sind die Regeln
Anders sieht das laut Stadt Lüdenscheid aus, wenn Beginn oder Ziel einer Fahrt in einer der acht unmittelbaren Lüdenscheider Nachbarkommunen (Altena, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle und Werdohl) liegen: In diesem Fall müsse eine Ausnahmegenehmigung für die Durchfahrt bei der Stadt Lüdenscheid beantragt werden. Die Erlaubnis werde aber ohne besondere Prüfung erteilt. „Das gilt wie angekündigt auch für Lkw-Fahrten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind“, so die Stadt.
Ähnlich sieht es demzufolge aus, wenn der Startpunkt oder Zielort sich nicht in Lüdenscheid oder einer der acht benachbarten Kommunen befindet. „Auch in diesem Fall ist es zwingend erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der Unterschied: In diesem Fall muss die Durchfahrt begründet werden, weil die Stadtverwaltung den Antrag prüft“, schreibt die Stadt.
„Zusammengefasst: Für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten dieselben Regeln. Zuletzt war der Status von Wohnmobilen, Anhängern und Co. nicht final geklärt. An diesen Stellen hat die Stadtverwaltung jetzt nachgebessert“, ist in der Mitteilung zu lesen.
„Wer eine Ausnahmegenehmigung für ein Wohnmobil, einen Anhänger oder Ähnliches erhält, muss einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro bezahlen. Eine Sammelerlaubnis für mehrere Fahrzeuge dagegen kostet 100 Euro. Eine Ausgenehmigung gilt dann bis einschließlich 31. Dezember 2023“, heißt es abschließend.
Internetseite Stadt Lüdenscheid: „Lkw-Durchfahrtsverbot: Diese Regeln gelten“ (Übersicht der wichtigsten Regelungen / Antrag zum Download)
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