In exakt zehn Tagen tritt das von der Stadt Lüdenscheid geplante Lkw-Durchfahrtsverbot für den Durchgangsverkehr in Kraft. Ab dem 10. Juni hat der Transitverkehr keine Berechtigung mehr, das Lüdenscheider Stadtgebiet zu passieren. Zur Verbotszone zählt auch die Ortsdurchfahrt auf der B54 (Volmestraße) in Brügge. Dort wird derzeit die Ampelanlage an der Einmündung Lösenbacher Landstraße / Volmestraße installiert, um erwartete Rückstaus zu verhindern.
Grundsätzlich besteht – wie berichtet – die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge zu beantragen, die ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Zusammenhang sei wichtig, dass die Ausnahmegenehmigung den Inhaber nur in Kombination mit den Frachtpapieren zur Fahrt durch Lüdenscheider Stadtgebiet berechtigt.
Die Stadt Lüdenscheid hat die wichtigsten Infos zu den Regeln zusammengestellt, die ab dem 10. Juni gelten, wer eine Ausnahmegenehmigung benötigt und wo diese beantragt werden kann.
Wer darf mit einem LKW weiterhin ohne Ausnahmegenehmigung durch Lüdenscheid fahren?
– Wenn ein Belade- bzw. Zielort im Stadtgebiet Lüdenscheid liegt (unabhängig von der Streckenlänge).
– Der Erstbeladeort und ein weiterer Entladeort dürfen nicht weiter als 75 km Luftlinie auseinanderliegen.
Nicht der Sitz einer Firma oder eines Kunden gilt als Grundlage für den Radius, sondern der Mittelpunkt der jeweiligen Kommune. Beispiel: Ein Lkw, der in Hagen losfährt, dürfte also durch Lüdenscheid nach Meinerzhagen fahren, um dort Ware zu entladen. Das gilt auch dann, wenn weitere Entladepunkte außerhalb der 75-km-Luftlinie liegen.
Wer benötigt eine Ausnahmegenehmigung?
1. Vereinfachtes Verfahren für Nachbarkommunen
Wenn sich im Güterverkehr ein Belade- oder ein Zielort in einer der folgenden Gemeinden befindet und die Transportdistanz über 75 km Luftlinie liegt (siehe oben):
Altena
Halver
Herscheid
Kierspe
Meinerzhagen
Nachrodt-Wiblingwerde
Schalksmühle
Werdohl,
wird eine Ausnahmegenehmigung auf Antrag ohne besondere Prüfung erteilt. Begründung: Unternehmen aus den aufgeführten direkten Nachbarkommunen sind im Regelfall auf die Autobahnanschlussstellen im Lüdenscheider Stadtgebiet angewiesen.
2. Prüfungsverfahren (Standard)
Für Fahrzeuge im Güterverkehr, bei denen ein Belade- oder ein Zielort nicht in Lüdenscheid oder einer der vorgenannten Gemeinden liegt und die Transportdistanz über 75 km Luftlinie liegt (siehe oben), muss bei der Stadt Lüdenscheid eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Verwaltung prüft dann jeden einzelnen Fall. Eine Berechtigung kann erteilt werden, wenn
– dies in dringenden Fällen zur Versorgung der Bevölkerung mit leichtverderblichen Lebensmitteln, zur termingerechten Be- bzw. Entladung von Schiffen oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungseinrichtungen zwingend notwendig ist.
– aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine alternative Fahrstrecke über Bundes- bzw. Landesstraßen bzw. zu anderen Autobahnzufahrten eine unbillige Härte für den Betriebsablauf oder eine aus verkehrlichen Gründen unzumutbare Benutzung der alternativen Fahrstrecken darstellen würde.
Diese Voraussetzungen müssen Firmen in ihren Anträgen nachvollziehbar begründen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahme.
Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
– Transportunternehmen – und zwar gesammelt für alle Fahrzeuge mit Angabe der einzelnen Kfz-Kennzeichen.
– Unternehmen aus den o.g. Gemeinden für Transportunternehmen, die in deren Auftrag tätig sind (zur Vereinfachung bei Kontrollen möglichst auch mit Kfz.-Kennzeichen).
– Individuelle Antragstellende für einzelne Fahrzeuge bzw. Unternehmen für ihren Fuhrpark.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Das Antragformular steht zum Download zur Verfügung
Der ausgefüllte Antrag kann dann per Mail-Adresse an [email protected] gesendet werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die Stadt Lüdenscheid dem Antragsteller online die beantragte Ausnahmegenehmigung aus.
Wie gehe ich mit der Ausnahmegenehmigung um?
Die Ausnahmegenehmigung darf für alle darin aufgeführten Fahrzeuge kopiert werden. Bei Kontrollen muss die Kopie zum Nachweis der Fahrtstrecke zusammen mit den Frachtpapieren vorgelegt werden.
Wichtig: Alle Firmen und Einzelpersonen, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, bekommen diese auf dem Postweg als gesiegeltes und gestanztes Dokument zugeschickt. Bei Bedarf muss das Original unverzüglich vorgelegt werden
Wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen gültig?
Um Erfahrungen mit dieser besonderen Situation zu sammeln, sind die Ausnahmegenehmigungen zunächst bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Danach wäre eine längere Befristung möglich.
Wie hoch sind die Gebühren?
Für eine (Sammel-)Genehmigung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr eine pauschale Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 Euro berechnet, die nachträglich erhoben wird. Grund für die Gebührenhöhe ist der hohe zeitliche und personelle Aufwand, so die Stadt Lüdenscheid.
Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung sowie weitere Infos zum Lkw-Durchfahrtsverbot gibt es unter:
https://bruecken-bauer.info/anordnung-durchfahrtsverbot
Stellungnahme auf Facebook
Auf ihrer Facebook-Seite positioniert sich die Stadt Lüdenscheid gegenüber Speditionsbetrieben zum geplanten Durchfahrtsverbot. In dem Posting heißt es:
“ Es geht uns ausdrücklich nicht darum, Lkw-Fahrer oder Speditionsunternehmen zu brandmarken, zur Kasse zu bitten oder für die schwierige Situation verantwortlich zu machen. Leider haben wir nur äußerst begrenzte Möglichkeiten, um die hier lebenden Menschen vor den Folgen der A45-Sperrung zu schützen. Ja, wir wissen, dass die Vollsperrung auch Lkw-Fahrer und Firmen vor einige große Herausforderungen und Probleme stellt.“