Wie in den Vorjahren werden die Lichter im Sitzungstrakt des Kreishauses an der Schwelmer Hauptstraße zur „Earth Hour“ ausgeschaltet. „Weltweit sind wir damit in bester Gesellschaft, symbolisch dunkel bleiben schließlich auch Wahrzeichen wie das Brandenburger Tor, der Big Ben in London oder die Christus-Statue in Rio de Janeiro. Allein für Deutschland sind aktuell mehr als 500 Mitmachorte gemeldet“, so Landrat Olaf Schade.
Übersichtskarte im Internet
Im Ennepe-Ruhr-Kreis geschieht dies nicht nur am Sitz der Kreisverwaltung, die vom World Wide Fund For Nature (WWF) getragene und koordinierte Aktion stößt auch bei anderen im Kreis auf Resonanz. „Entlichtert“ werden zur „Earth Hour“ beispielsweise auch das Schwelmer ‚Haus Martfeld‘, das Rathaus der Stadt Sprockhövel oder die Hattinger Stadtmauer. Eine Übersicht derjenigen Städte, Firmen und Bürgern, die ihr Mitmachen zum Ausmachen und Zeichen setzen angemeldet haben, finden sich auf einer Übersichtskarte im Internet.
Stichwort Earth Hour
Ausgangspunkt der „Earth Hour“ war 2007 Australien. Seinerzeit wurden die Beleuchtungen der Sydney Harbour Bridge und des Opera House ebenso abgeschaltet wie die Außenbeleuchtungen der meisten öffentlichen Gebäude. Zudem verzichteten viele Geschäfte und Unternehmen auf ihre Nachtreklame und Gebäudelichter, Restaurants servierten Essen bei Kerzenlicht.
Ziel der Kampagne des WWF Australia war es, die Kohlendioxid-Emissionen von Sydney innerhalb eines Jahres um fünf Prozent zu reduzieren.
International wurde die Aktion zunächst in England aufgegriffen. Nach dem Vorbild der „Earth Hour“ wurden am 21. Juni 2007 zahlreiche Lichter in der britischen Hauptstadt London gelöscht. Im Oktober 2007 folgten in den kalifornischen Großstädten Los Angeles und San Francisco ähnliche Aktionen.
In Deutschland lief am 8. Dezember 2007 eine Aktion unter dem Titel „Licht aus für unser Klima“. Damals blieben beispielsweise der Kölner Dom, Schloss Neuschwanstein und das Heidelberger Schloss dunkel. Die Aktion dauerte allerdings keine Stunde, sondern war auf fünf Minuten beschränkt.