Die eingereichten Projekte müssen der Entwicklung der Region im Sinne der Regionalen Entwicklungsstrategie Oben an der Volme entsprechen und mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein:
- „Generationengerechte Städte und Dörfer“,
- „Nachhaltige Naherholungs- und Tourismusregion“,
- „Innovativer, nachhaltiger Wirtschaftsstandort“ oder
- „Vielfältige und familienfreundliche Gemeinschaft“
Der Fördersatz liegt i.d.R. bei 70%. Die maximale Fördersumme für ein Projekt liegt bei 250.000 Euro. Die sogenannte Bagatellgrenze liegt für öffentliche Projektträger bei 12.500 Euro, bei privaten beziehungsweise Ehrenamtsprojekten bei 1.000 Euro Förderung. Parteien und politische Initiativen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Einreichung einer Idee erfolgt anhand einer Projektskizze und eines Kostenplans. Die hierfür zu verwendenden Vorlagen und weitere Hinweise zur Förderfähigkeit sind auf der regionseigenen Homepage zu finden: leben.oben-an-der-volme.de/leader.
Das regionale Entscheidungsgremium, die Lokale Aktionsgruppe, wird anhand von objektiven Bewertungskriterien Ende Oktober beschließen, für welche Projekte bei der Bezirksregierung ein Bewilligungsantrag gestellt werden darf.
Der nächste reguläre Aufruf für die sogenannten „Kleinprojekte“, dem zusätzlichen Fördertopf für LEADER-Regionen zur Umsetzung kleinerer Projekte, wird voraussichtlich Anfang 2024 stattfinden – vorausgesetzt, die Mittel hierfür werden wieder vom Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen rund um das Verfahren und zu der Förderfähigkeit einer Projektidee können sich Interessierte beim Regionalmanagement Oben an der Volme melden.