„Zuständig für die Reinigung der Gehwege und gegebenenfalls der Fahrbahn bis zur Straßenmitte sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von Straße und Gehweg getrennt ist“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Lüdenscheid.
Die Reinigung umfasse:
- die Beseitigung von Kehricht wie Schmutz, Laub, Schlamm oder Müll,
- das Jäten von Unkraut, das aus den Fugen der Gehwegpflasterung wächst,
- das Entfernern von Abfällen und Laub innerhalb und außerhalb von Baumscheiben und sonstigen Bepflanzungen,
- sowie die Reinigung von Gullys, sodass das Wasser ungehindert einlaufen kann.
Herbizide und andere chemische Mittel dürfen bei der Wildkrautbeseitigung nicht zum Einsatz kommen. Zudem ist es nicht erlaubt, den Kehricht auf die Straße zu fegen, damit dieser von der Kehrmaschine aufgenommen wird, da dies Verkehrsteilnehmer gefährden kann. Auch darf dieser keinesfalls durch die Straßenabflüsse ins Kanalnetz gelangen. Stattdessen sollten Laub, Abfall und Co. sofort nach der Reinigung sachgemäß in Mülltonnen entsorgt werden.
Zusätzliche Pflichten im Winter
In der kalten Jahreszeit sind Hauseigentümer außerdem dafür verantwortlich, die Gehwege vor ihrem Haus schnee- und eisfrei zu machen. Das gilt werktags zwischen 7 und 20 Uhr und sonntags zwischen 8 und 20 Uhr innerhalb einer angemessen Zeit, nachdem es aufgehört hat zu schneien. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte kann am darauffolgenden Morgen beseitigt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Gehwege und gefährliche Stellen wie zum Beispiel Treppen oder Rampen sollten auf der gesamten Länge und in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von rund einem Meter von Eis und Schnee freigehalten werden.
- An Bushaltestellen sind die Ein- und Ausstiege freizuhalten.
- An Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen muss ein Durchgang von mindestens einem Meter Breite zum Überqueren der Straße bleiben.
- Geräumter Schnee sollte immer so am Rande des Gehwegs oder am Fahrbahnrand gelagert werden, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr möglichst wenig behindert wird.
- Gullys und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.










