Nach den Ankündigungen der Fraktionen beschloss der Kreistag erwartungsgemäß die Änderung der Hauptsatzung des Märkischen Kreises. Einstimmig, bei zwei Enthaltungen, folgten die Kreistagsabgeordneten in ihrer jüngsten Sitzung im Festzentrum Hohe Steinert in Lüdenscheid dem gemeinsamen Vorschlag von CDU, SPD und UWG. Die Neufassung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Und das wurde beschlossen:
- Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (§ 14 a) für den Märkischen Kreis wird in der Fassung aus der Anlage beschlossen.
- Die beschlossene Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist unverzüglich bekannt zu machen.
- Der Landrat wird aufgefordert, den Kreistag über absehbare Veränderungen im Führungsteam frühzeitig, mindestens ein Jahr im Voraus, und vor Einleitung eines Nachbesetzungsverfahrens zu informieren und die Beteiligung der Politik im weiteren Verfahren abzustimmen. Bei kurzfristigen Vakanzen erfolgt die Information umgehend an die Fraktionen.
Das bedeutet konkret: Mit der Ergänzung der Hauptsatzung mit einem § 14 a „Personalangelegenheiten“ wird geregelt, dass zukünftig Stellenbesetzungen der Fachbereichs-, Fachdienst- und Regiebetriebsleitungen im Einvernehmen mit dem Landrat einen Kreistagsbeschluss bedürfen. Bisher konnte der Landrat solche Personalentscheidungen aus eigener Zuständigkeit treffen, ohne den Kreistag zu beteiligen.
Held: „Landrat die Ohren langziehen“
Während CDU-Fraktionschef Karsten Meininghaus in seiner Antrags-Begründung noch moderat war – „eine vernünftige Vorgehensweise, wie sie in vielen Städten üblich ist“ – wurde Oliver Held von den Bündnis-Grünen deutlicher: „Wir werden dem Landrat die Ohren langziehen, weil er die Dinge immer noch nicht richtet“. Held bezog sich unter anderem auf die noch immer unbesetzte Leitungsstelle im Fachbereich Jugend und Schule. Stelleninhaberin Iris Beckmann-Klatt war bekanntlich in den Ruhestand gegangen. „Der Landrat hätte sich hier mal äußern können“, setzte Held in Richtung Verwaltungs-Chef noch einen drauf und fügte hinzu: „Man darf nicht pingelig sein, wenn das Richtige beschlossen wird.“
„Ein Schritt nach vorne“
Auch für Axel Hoffmann (FDP), Wolfgang Rothstein (SPD) und Manuel Huff (Die Linke) war der Beschluss „ein Schritt nach vorne“. Keine Mehrheit fand dagegen der Ergänzungsantrag von UWG und Die Linke, die Wertgrenze für die alleinige Entscheidungsbefugnis des Landrates von 250.000 auf 100.000 Euro zu senken. In der Begründung führte Huff an, der Kreishaushalt sei knapp, deshalb seien 100.000 Euro bereits viel Geld. Es sei so auch eine stärkere Beteiligung und Kontrolle durch den Kreistag möglich. Die Stimmen von Linke, Grünen, UWG und FDP reichten für eine Mehrheit nicht aus. Wolfgang Rothstein schlug vor, das Thema im Arbeitskreis Finanzen zu beraten und an den Kreistag „zurückzuspiegeln“.
Karsten Meininghaus (CDU) fand die Wertgrenze von 250.000 Euro bei einem Gesamtetat von mehr als 775 Millionen Euro nicht zu viel. „Die Verwaltung muss handlungsfähig bleiben.“ Die Verschiebung in den AK Finanzen sah Axel Hoffmann als „billige Lösung“ an. „Dann kann man hier auch entscheiden.“








